Neuwahl des Wirtschaftsbeirates der Stadt Geesthacht - Wahlvorschläge können bis zum 30. September 2026 eingereicht werden
Der Wirtschaftsbeirat der Stadt Geesthacht wird neu gewählt. Die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht wählt die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates in ihrer Sitzung am 13. November 2026 für eine Amtszeit von fünf Jahren. Die neue Wahlzeit beginnt am 1. Januar 2027.
Der Wirtschaftsbeirat vertritt die Interessen der selbstständig in Geesthacht Gewerbetreibenden. Er berät und begleitet die Ratsversammlung, die städtischen Ausschüsse und die hauptamtliche Verwaltung bei der Vorbereitung und Umsetzung wichtiger Angelegenheiten der örtlichen Wirtschaft. Zudem dient er als Bindeglied zwischen den städtischen Gremien und den ortsansässigen Unternehmen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Förderung der Zusammenarbeit der Stadt mit Institutionen und Organisationen aus dem Wirtschaftsbereich sowie das Einbringen von Ideen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Geesthacht. Außerdem erstellt der Wirtschaftsbeirat unter Federführung der oder des Vorsitzenden jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Der Wirtschaftsbeirat besteht aus mindestens fünf und höchstens neun gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder sollen in Geesthacht wohnen oder arbeiten und werden nach ihrer fachlichen Qualifikation ausgewählt. Nicht wählbar sind Mitglieder der Ratsversammlung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Geesthacht sowie bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse der Stadt Geesthacht.
Interessierte können Wahlvorschläge bis spätestens Mittwoch, 30. September 2026, 12 Uhr, bei der Stadt Geesthacht einreichen:
Stadt Geesthacht
Wirtschaftsförderung
Stichwort: „Wahl Wirtschaftsbeirat“
Markt 15
21502 Geesthacht
Das erforderliche Formular für die Wahlvorschläge steht auch auf der Internetseite der Stadt Geesthacht zur Verfügung. Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 29. Oktober 2026. Die abschließende Neuwahl des Wirtschaftsbeirates erfolgt durch die Ratsversammlung am 13. November 2026. Rechtsgrundlage für die Neuwahl und die Arbeit des Wirtschaftsbeirates sind die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie die Satzung der Stadt Geesthacht über die Bildung von Beiräten.