Inhalt

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Geesthacht

In Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz heißt es: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Für mich ist die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Grundvoraussetzung für einen guten gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das gleichwertige Miteinander der Geschlechter, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensformen, möchte ich weiterentwickeln und verbessern.

Dazu gehören unter anderem Chancengleichheit in Erwerbsarbeit und Chancengleichheit in Familienarbeit.

Bei diesbezüglichen Fragestellungen und anderen geschlechterspezifischen Angelegenheiten biete ich Ihnen Beratung, Unterstützung und Informationen. Alle Gespräche sind vertraulich.

Ich freue mich auf Sie!