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Abwasserbetrieb der Stadt Geesthacht

Der Abwasserbetrieb Geesthacht ist ein Eigenbetrieb der Stadt Geesthacht mit Sitz in der Mercatorstraße 14 (Industriegebiet) in Geesthacht und ist innerhalb des Stadtgebietes zuständig für die Abwasserbeseitigung, das heißt Abwasserableitung (über die Kanäle) und Abwasserbehandlung (über die Kläranlage), 

Neben der Kläranlage Düneberg betreibt der Abwasserbetrieb 26 Pumpstationen mit den dazugehörenden Druckrohleitungen und rund 195 Kilometer Kanalnetz. Das Kanalnetz unterteilt sich in rund:

  • 85 Kilometer Schmutzwasserkanalisation
  • 90 Kilometer Regenwasserkanalisation
  • 10 Kilometer Mischwasserkanalisation
  • 3 Kilometer Regenwasser-Druckrohrleitungen
  • 8 Kilometer Schmutzwasser-Druckrohrleitungen

Schmutzwasser aus dem Stadtgebiet wird über Freigefällekanäle bzw. mit Pumpstationen über Druckrohrleitungen zur Kläranlage geleitet, hier entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gereinigt und schließlich als gereinigte Schmutzwasser in die Elbe abgeleitet.

Einige wenige Bereiche des Stadtgebietes sind nicht mit Schmutzwasserkanälen erschlossen. Hier wird das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben zur Kläranlage befördert und dort gereinigt. Das Regenwasser aus den Teilen des Stadtgebietes, in denen nicht versickert werden soll, wird ebenfalls in Kanälen gefasst und in den jeweiligen Vorfluter abgeführt. Aus großen Teilen der Oberstadt gelangt das Regenwasser in die Linau, aus allen anderen Teilen des Stadtgebietes gelangt das Regenwasser in die Elbe.

Der Abwasserbetrieb betreibt einen Spülwagen, ausschließlich zur Reinigung der öffentlichen Regen- und Schmutzwasserkanalisation. Bei Problemen in der Privaten Grundstücksentwässerungsanlage zum Beispiel durch eine Verstopfung ist daher durch den Grundstückseigentümer selbst ein gewerbliches Kanalspülunternehmen zu beauftragen.

Wir sind als Abwasserbetrieb zur Abwasserbeseitigung verpflichtet und haben so dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur unsere öffentlichen Kanäle in Ordnung sind, sondern müssen auch den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen auf Ihren Privatgrundstücken überwachen.

Die Kosten für die Abwasserbeseitigung und –behandlung sowie für die Überwachungstätigkeiten werden als Gebühren auf alle Anschlussnehmer umgelegt. Dabei werden für Regen- und Schmutzwasser getrennte Gebühren in zwei unterschiedlichen Gebührenbescheiden erhoben.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich für Fragen unter anderem zur Ausfüllung von Formularen und Fragebögen zur Verfügung.

Ansprechpartner Abwasserbetrieb

Kaufmännische Leitung

Bernd Cordes

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Abwasserbetrieb
Kaufmännische Leitung

Mercatorstraße 14
21502 Geesthacht

Gebühren, Beiträge, Buchhaltung und Zahlungsverkehr; An- und Abmeldung Sprengwasserzähler

Gebührenbescheide für Regen- und Schmutzwasser inkl. Sammelgruben, Sprengwasserzähler, Regenwassernutzungsanlagen

Grundstücksentwässerung Wohnungsbau, Kanalhausanschlüsse

Carsten Bresemann

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Abwasserbetrieb
Genehmigung von Grundstückentwässerunganlagen

Mercatorstraße 14
21502 Geesthacht

Grundstücksentwässerung Gewerbebetriebe und Firmen

Regine Larsen

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Abwasserbetrieb
stellv. Werkleitung; Genehmigung von Grundstückentwässerunganlagen (Gewerbe)

Mercatorstraße 14
21502 Geesthacht

Kanalunterhaltung und Regenrückhaltebecken

Ingo Gosch

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Abwasserbetrieb
Kanalunterhaltung

Mercatorstraße 14
21502 Geesthacht

Technische Leitung

Jens-Peter Schulz

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Abwasserbetrieb
Werkleitung; Projektingenieur

Mercatorstraße 14
21502 Geesthacht

Kläranlage

André Hampel

Abwasserbetrieb
Teamleitung Kläranlage

Am Schleusenkanal 38–40
21502 Geesthacht

Werkleitung

Jens-Peter Schulz

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Abwasserbetrieb
Werkleitung; Projektingenieur

Mercatorstraße 14
21502 Geesthacht

Dichtigkeitsnachweis - DIN 1986 / 30

Laut eines Erlasses des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein vom November 2022, ist die flächendeckende Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, resultierend aus der Einführung der DIN 1986 Teil 30 als allgemein anerkannte Regel der Technik im Landeswassergesetz, außerhalb von Wasserschutzgebieten ausgesetzt.

In Geesthacht gibt es keine ausgewiesenen Wasserschutzgebiete.

Welche Anlagen müssen untersucht werden?

Gesetzliche Grundlage sind §18b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§34 und 7a des Landeswassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein, die aussagen, dass der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen dem Stand der Technik entsprechen muss.

DIN-Normen nutzen nicht nur der Wirtschaft, sondern entlasten den Staat als Gesetzgeber und damit die Bürger von starren Regeln. Der Staat verweist zur Erfüllung grundlegender Anforderungen in Gesetzestexten, zum Beispiel bei technischen Inhalten auf überbetriebliche Normen. Normung und Standardisierung können die staatliche Regelsetzung in erheblichem Maße entlasten: Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen und geben Schutzziele vor. Normen konkretisieren die gesetzliche Sorgfaltspflichten. Sie beschreiben  den Stand der Technik, da sie regelmäßig überprüft und den neuesten Entwicklungen angepasst werden. 

Grundleitungen für Schmutz- und Mischwasser müssen nach DIN 1986 Teil 30 auf Dichtheit geprüft sein, sofern keine nachweisbare Erstprüfung stattgefunden hat. Eine wiederkehrende Prüfung hat alle 20 Jahre zu erfolgen.

Wann Kamerabefahrung und wann Dichtheitsprüfung?

Instandhaltung unterscheidet ausdrücklich eine optische Zustandserfassung von einer Dichtheitsprüfung durch Druckbeaufschlagung mit Luft beziehungsweise Wasser.

Wie funktioniert eine Dichtheitsprüfung?

Die erste Dichtheitsprüfung bei Neubauten kann gemäß den geltenden technischen Vorschriften (DIN EN 1610, ATV-DVWK M 143 Teil 6) grundsätzlich mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden. Auf dem Grundstück werden wegen der besseren Praktikabilität  fast ausnahmslos Wasserdichtheitsprüfungen durchgeführt. Dabei wird in der Praxis die Vorgehensweise des DWA-Merkblattes M 143 Teil 6 bevorzugt. Die sinnvoller Weise durchzuführende Dichtheitsprüfung nach DWA M 143-6 funktioniert  folgendermaßen: Zuerst wird die Länge und die Nennweite der zu prüfenden Leitung beziehungsweies des zu prüfenden Netzabschnitts ermittelt. Dann errechnet man aus diesen Daten die von Wasser benetzte Rohrinnenfläche.

Aus der Rohrinnenfläche als Bezugswert ergibt sich nach einer im Merkblatt festgelegten Berechnungsformel, wie viel Wasser bei der Dichtheitsprüfung in einem vorgegebenen Zeitraum (15 Minuten) aus der Leitung verloren gehen darf.
Wenn der zulässige Wasserverlust überschritten wird, gilt das Rohr als undicht. Prüfhöhe ist 50 Zentimeter über dem höchsten Scheitelpunkt der Leitung. Im Regelfall entspricht dies der Oberkante des höchsten Bodeneinlaufs im Gebäude. 

Nach dem gleichen Prinzip erfolgt die Prüfung von Schächten aller Art: Erst wird aus Größe und Geometrie des Schachts eine zulässige Wasserverlustmenge errechnet, dann werden die Zu- und Abläufe verschlossen und schließlich zeigt eine 15-minütige Füllstandsprüfung, wie viel Wasser das Bauwerk verliert. Die wiederkehrende Dichtigkeitsprüfung, wie im Jahr 2015 wird, außer in der zuvor beschriebenen Weise, mittels einer Kamerabefahrung durchgeführt.

Informationen zur Kamerabefahrung

Nach DIN 1986-30 erfolgt die Zustandserfassung durch Inspektion mit einer Kanalkamera, sofern die Leitung nur häusliches Abwasser ableitet. Die Kamera wird dabei über einen Schacht auf dem Grundstück oder eine Revisionsöffnung im Gebäude in die Leitung eingesetzt. Je nach dem verwendeten technischen System wird sie dann an einem Glasfiberstab oder einem versteiften Kabel in die Leitungen eingeschoben oder sie ist in der Lage, die Leitungen mit einem eigenen Antrieb zu befahren. Meist werden aber in Grundstücksleitungen geschobene Kameras verwendet. Vor Befahrung ist die Leitung von Rückständen zu reinigen!

Ist auf dem Grundstück oder vom Gebäude her Gebäude kein Zugang zu den Leitungen gegeben (was an sich bereits ein unzulässiger Zustand ist), so kann eine Satelliten-Kamera vom öffentlichen Hauptkanal aus seitlich in den Hausanschlusskanal und die Grundleitung einfahren. Erfolgt die Befahrung vom Hauptkanal aus, ist der Abwasserbetrieb Geesthacht vorher zu informieren!! Die wichtigste technische Neuerung der letzten Jahre sind Mini-Kameraköpfe, die im Grundleitungsnetz in Seitenabzweige abbiegen können. Diese „navigierbaren Optiken“ ermöglichen es mittlerweile, ganze Netze bis in den hintersten Winkel und auch unter der Gebäude-Grundplatte zu begutachten. Damit schaffen sie die Voraussetzung dafür, dass geltende Inspektions- und Prüfvorschriften technisch tatsächlich vollzogen werden können. Die Kameraoptiken liefern hoch auflösende Farbbilder aus der Abwasserleitung und werden von einem mobilen Steuerpult mit Monitor aus überwacht. Satellitenkameras werden von einem Einsatzfahrzeug auf der Straße aus gesteuert.

Eine Inspektion ohne Dokumentation der Ergebnisse ist wertlos. Die Dokumentation besteht in der Regel aus  einer Aufzeichnung digitalisierter Bilddaten auf CD oder DVD. Zu einer fachgerechten Inspektion gehört neben der Aufzeichnung auch eine fotografische Dokumentation der festgestellten Einzelschäden. Das Bildmaterial sollte gute Qualität haben, da es als Grundlage für die Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen dient. Außerdem sollte der Grundstückseigentümer einen Leitungsplan mit den lagegenau eingezeichneten und nach einschlägigen Standards bezeichneten Schäden bekommen.

Erforderlicher Bestandsplan

Ein Bestandsplan der Grundstücksentwässerung ist vorgeschrieben! Vielfach existieren keine Planunterlagen zur Grundstücksentwässerung mehr und noch öfter stimmen vorhandene Planunterlagen nicht (mehr) mit der Wirklichkeit überein. Wo eine Erstbegehung des Grundstücks zeigt, dass Pläne unvollständig oder überholt sind, sollte im Zuge der Inspektion eine Einmessung und Kartierung von Grundleitungen und Schachtbauwerken erfolgen.

Außerhalb des Gebäudes lassen sich Abwasserleitungen mit elektronischen Ortungssystemen verfolgen. Ortungssender sind in Kameraköpfe integriert und strahlen ein Signal aus, das an der Erdoberfläche mit einem Empfänger aufgenommen wird.

Praxis-Tipp zum Prüfablauf

Nach dem voran Ausgeführten ergibt sich folgende wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise: In einem ersten Schritt sollte stets eine Wasserdichtheitsprüfung des gesamten Netzes durchgeführt werden. Das eröffnet bei Prüfbefund "dicht" die Möglichkeit, auf dem schnellsten und kostengünstigen Wege das Verfahren abzuschließen. Bei Befund "undicht" sollte eine geeignete (das heißt abbiegefähige!) Kanalfernseheinheit unmittelbar vor Ort verfügbar sein, um die Ursache der Undichtigkeit zu identifizieren.

Die TV-Inspektion sollte sofort anschließend durchgeführt werden, denn

  • das verhindert Zeitverluste (für die Suche nach einem Kanal-TV-Dienstleister) 
  • das reduziert Kosten für eine erneute Anfahrt

Das abströmende Prüfwasser hat durch seine Schleppkraft erhebliche Reinigungswirkung in der Grundleitung; so kann günstigen Falls eine TV-Inspektion sofort ohne zusätzliche Spülreinigung durchgeführt werden, die ansonsten in jedem Falle erforderlich wäre. Durch diese Vorgehensweise wird außerdem von vorn herein vermieden, dass im zweiten Arbeitsgang, der optischen Zustandserfassung, über die Interpretation optischer Befunde kontrovers diskutiert werden muss. Die Undichtigkeit ist in diesem Falle bereits klar erwiesen und es geht darum, Art und Lage der Schäden zur Vorbereitung der Sanierung festzustellen. In diesem Fall hat aber die Wasserdichtheitsprüfung "ganz nebenbei" schon eine wichtige Vorinformation für die Wahl der möglichen Sanierungsverfahren geliefert!

Kläranlage Geesthacht

Die Stadt Geesthacht betreibt mit zehn Mitarbeitern seit den 1970er Jahren westlich der Bundesstraße 404 am unteren Schleusenkanal die Kläranlage Düneberg mit 60.000 Einwohnerwerten, in der eine Jahresschmutzwassermenge von maximal 2,1 Millionen Kubikmeter gereinigt wird.

Das der Kläranlage zufließende Abwasser wird durch das Vorpumpwerk auf das erforderliche Niveau angehoben, so dass es im freien Gefälle durch die Kläranlanlage fließen kann. Mit Hilfe eines Ausgleichsbeckens wird das Abwasser der Kläranlage zur Erreichung einer optimalen Reinigungsleistung gleichmäßig zugeführt. Es durchfließt auf zwei Klärstraßen die Rechenanlage, die belüfteten Sand- und Fettfänge und die Kombibecken, jeweils bestehend aus Vorklär- und Belebungsbecken sowie die Nachklärbecken. Die eigentliche Abwasserreinigung findet in einem ersten Schritt in der mechanischen Reinigungsstufe statt. Sie besteht aus der Rechenanlage, dem Sandfang und der Vorklärung. Dort wird das Wasser von sämtlichen Grobstoffen, Sanden und Schlämmen befreit.

In einem zweiten Schritt durchfließt das Wasser die biologisch-chemische Reinigungsstufe. Die gelösten organischen Schmutzstoffe werden durch Bakterien abgebaut. Nach der biologischen Reinigung fließt das Abwasser den beiden Nachklärbecken zu. In der Nachklärung setzt sich der bei der biologischen Reinigung entstandene Belebtschlamm ab. Das gereinigte Abwasser wird dann in den Schleusenkanal eingeleitet. Die Ablaufwerte der Kläranlage liegen deutlich unter den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine weitere Aufgabe der Kläranlage ist die Schlammbehandlung, bestehend aus Voreindickung, der Faulung und der Entwässerung. Die bei der Abwasserreinigung anfallenden Schlämme werden statisch bzw. machinell eingedickt dem Faulbehälter zugeführt und hier ausgefault. Der ausgefaulte Schlamm wird in den Zentrifugen nochmal entwässert. Der entwässerte Faulschlamm wird zu 100 Prozenz als Dünger auf landwirtschaftliche Flächen verbracht.

Bei Interesse werden Führungen für Schulklassen und Gruppen angeboten.

André Hampel

Abwasserbetrieb
Teamleitung Kläranlage

Am Schleusenkanal 38–40
21502 Geesthacht