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Grünflächenpflege - Pflegeklassen der Grünflächen

Grünflächenpflege ist die regelmäßige Pflege von Grünflächen, um deren ästhetischen und ökologischen Wert zu erhalten. Sie umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, wie zum Beispiel

  • Rasenmähen
  • Heckenschnitt
  • Baumpflege
  • Unkrautbeseitigung
  • Müllentsorgung
  • Bewässerung

Die Art und Intensität der Pflegemaßnahmen richtet sich nach der jeweiligen Grünfläche und ihrem Verwendungszweck. In der Regel werden Grünflächen in Pflegeklassen eingeteilt, die den Pflegeaufwand bestimmen.

Pflegeklasse I

In die Pflegeklasse I fallen gepflegte oft gestalterisch aufwendige Grünanlagen von besonders repräsentativer Bedeutung für den Bürger und den Touristen. Verunreinigungen werden täglich entfernt. Pflanzenausfälle, Kahlstellen, vertrocknete Pflanzenteile werden sofort nach Auftreten entfernt. Intensive Wildkrautbekämpfung und Rasenschnitt (alle sieben bis zehn Tage).

Pflegeklasse II

In die Pflegeklasse II  fallen Parkanlagen wie der Bereich Fährstieg und herausragendes Verkehrsbegleitgrün wie zum Beispiel der Strandweg Bereich Trauerweide und die Staudenbeete am Moor. Wir sprechen hier von stadtbildprägenden Grünanlagen im besonderen Blickpunkt der Öffentlichkeit. Verunreinigungen werden zweimal wöchentlich entfernt. Größere Lücken in den Bepflanzungen und Kahlstellen in den Rasenflächen werden monatlich entfernt. Rasenschnitt findet alle 14 Tage statt. Ebenso die mechanische Wildkrautbekämpfung. 

Pflegeklasse III

Hierunter verstehen wir die Normalpflege. Hierunter fallen fast alle Grün und Beetflächen in den Wohngebieten. Rasenschnitt findet alle drei bis vier Wochen statt. Mechanische Wildkrautbekämpfung erfolgt einmal im Monat. Nur große Verunreinigungen werden nach Bekanntwerden umgehend entfernt. 

Pflegeklasse IV

Hierunter fällt das so genannte Verkehrsbegleitgrün. Hier findet Pflege auf niedrigem Niveau statt. Gemäht wird vier- bis fünfmal im Jahr. Weiterhin erfolgen nur zwei Pflegedurchgänge in den Pflanzflächen. Säuberungsarbeiten außer der Reihe werden nur bei großen Verunreinigungen ausgeführt. 

Pflegeklasse V

Dies wären Grünbereiche ohne Pflege im klassischen Bereich. Hier findet nur eine so genannte Verkehrssicherung statt. Diese Form der Pflegeklasse kann nur als Ausnahme gesehen werden und sollte nur über einen begrenzten Zeitraum stattfinden. Danach muss es zu einer Umplanung kommen oder zu einem Rückbau. 

Pflegeklasse VI (Knicks und Obstwiesen)

Knicks und Obstwiesen sind landschaftsprägende Gehölzstrukturen vorwiegend in der Feldmark mit naturnahem Charakter. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden die Knicks alle zehn bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt. Neben der regelmäßigen Pflege der Vorknickbereiche alle zwei bis fünf Jahre erfolgt eine ein- bis zweisschürige Mahd bei vorgelagerten Wegen und Straßen. Obstbäume benötigen alle zwei Jahre einen Pflegeschnitt. Die Flächen müssen einmal jährlich gemäht werden. Damit erfüllen Knicks und Obstwiesen langfristig Funktionen als hochwertiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere als typische Elemente der Kulturlandschaft.

Pflegeklasse VII (Biotopflächen, Ausgleichsflächen und Schutzgebiete)

Vorrangig dem Biotop und Artenschutz dienende Flächen unterschiedlicher Ausprägung, zum Beispiel Wiesen, Trockenrasen und Gehölzbestände. Hier anfallende Maßnahmen sind ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr, Schlegelmahd in größeren Abständen und Baumkontrollen. Die Pflegemaßnahmen werden nach einem Monitoring jährlich neu festgelegt.