Haushaltsdaten der Stadt Geesthacht
Eine Stadtverwaltung hat den gesetzlichen Auftrag den Bürgern und Bürgerinnen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wirtschaftliche, soziale und kulturelle Dienstleistungen bereit zu stellen. Hinter diesem Gesamtauftrag verbirgt sich ein enorm breites Spektrum von Aufgaben, das von der Bereitstellung von Schulgebäuden, Kindergärten und Jugendtreffs, über die Pflege von Grünanlagen und dem Friedhof, der Unterhaltung einer Feuerwehr bis hin zu kulturellen Angeboten oder der Instandhaltung der öffentlichen Straßen inkl. Winterdienst reicht. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen Personal, Material, Geräte und Gebäude bezahlt werden. Diese Ausgaben, aber auch die Einnahmen aus Steuern, Gebühren, Zuschüssen und – wenn das nicht reicht – Krediten werden im Haushaltsplan für die Verwaltung verbindlich festgelegt.
Neben dem übergeordneten Auftrag zur Aufgabenerfüllung gelten jedoch noch zwei weitere wichtige Ziele. Das sind zum Einen die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde und zum Anderen das Erreichen des Haushaltsausgleiches – also möglichst der jährliche Ausgleich zwischen den verfügbaren Mitteln (Erträge, zum Beispiel Steuern, Gebühren, sonstige Entgelte) und den notwendigen Verbräuchen an Waren und Dienstleistungen (Aufwendungen, zum Beispiel Material-, Personal- und Sozialkosten). So soll sichergestellt werden, dass die Stadt auch langfristig die Fähigkeit zur Aufgabenerfüllung behält und somit zukünftige Generationen nicht benachteiligt werden. Auch diese Bedingungen müssen im Haushaltsplan berücksichtigt werden.
Der Haushaltsplan ist das zentrale Instrument der Stadtvertretung zur Steuerung des Verwaltungshandelns. Neben dieser Steuerungsfunktion soll der Haushaltsplan jedoch auch die Bürger und Bürgerinnen, aber auch andere Interessierte, darüber informieren, wofür die öffentlichen Gelder eingesetzt werden. Der Haushalt ist nach kommunalen Produkten strukturiert; er besteht aus Ergebnis- und Finanzinformationen. In den Ergebnisplänen sind, analog einer Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträge geplant. In den Finanzplänen werden alle Finanzströme gegliedert nach Zahlungen aus Verwaltungstätigkeit und investiven Zahlungen aufgeführt.