Lärmschutz in der Stadt Geesthacht
In Westeuropa sind über 20 Prozent der Bevölkerung, das heißt annähernd 80 Millionen Menschen Lärmpegeln ausgesetzt, die als untragbar angesehen werden. Die externen Kosten des Verkehrslärms lagen im Jahre 2000 in der damaligen EU bei circa 45 Milliarden Euro. In Deutschland sehen sich über 60 Prozent der Menschen durch Lärm, insbesondere durch Verkehrslärm belästigt, davon mehr als zehn Prozent stark oder äußerst stark. Lange Zeit ist diese Belästigung der Menschen durch den Lärm nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Umgebungslärm beeinträchtigt die menschliche Gesundheit, wobei die Auswirkungen wesentlich von der Intensität und Dauer der Belastung sowie der individuellen Lärmempfindlichkeit abhängen. Viele Menschen leiden wegen ständiger Belästigung durch Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Flugzeuglärm unter Unruhe, Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Problemen.
EU-Richtlinie
Mit der Richtlinie 2002/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen Instrumente sind:
- die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten
- die Bewertung und soweit erforderlich Vermeidung oder Verminderung der Belastungen durch Lärmaktionspläne (LAP)
Umsetzung in Geesthacht
Die Stadt Geesthacht gehört keinem Ballungsraum an. Nach dem Gesetz bedeutet das: für sie ist mit Umgebungslärm der Verkehrslärm gemeint. Als Nicht-Ballungsraumgemeinde hätte sie bis zum 3. Juni 2007 nur die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen im Jahr (16.439 Fahrzeuge am Tag) kartieren und bis zum 18. Juli 2008 für diese Straßen eine Lärmaktionsplanung vorlegen müssen. Die Stadt Geesthacht hat sich dafür entschieden, ein erweitertes Straßennetz kartieren zu lassen. Es erschien nicht sinnvoll, eine Lärmminderungsplanung für Straßenbruchstücke zu erstellen, ohne zu wissen, welche Lärmsituation in den anliegenden Straßen herrscht. Geesthacht hat daher zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für etwa 37 Kilometer eines erweiterten Straßennetzes abgegeben. In diesem Straßennetz finden sich Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von einer Millionen bis sechs Millionen Fahrzeugen im Jahr.
Die Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Die Stadt Geesthacht hat im Jahr 2012 die Lärmkarten aus dem Jahr 2007 überprüft und festgestellt, dass es keine Notwendigkeit zur Überarbeitung gibt.
Im Kalenderjahr 2017 wurde erneut geprüft, ob die Lärmkarten für Geesthacht neu zu berechnen sind. Es wurden in nur wenigen Abschnitten eine deutliche Änderung der Verkehrsmengen und somit der zu erwartenden Lärmbelastung festgestellt, so dass keine Neuberechnung erfolgte. Dafür wurde mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart, dass im Bericht zur Lärmaktionsplanung im darauffolgenden Kalenderjahr 2018 die Hinweise insbesondere auch hinsichtlich der Prioritäten aufgenommen und entsprechend maßnahmenseitig gewürdigt werden - dies ist erfolgt.
Lärmaktionsplan (LAP)
Im Anschluss an die Erstellung der Lärmkarten im Jahr 2007 wurden 2008 Aktionspläne für Orte in der Nähe der mit den Lärmkarten identifizierten Hauptlärmquellen aufgestellt. In einer Informationsveranstaltung am 2. September 2008 im Ratssaal wurde der LAP von dem Planungsbüro PGT vorgestellt.
Am 13. März 2009 hat die Ratsversammlung Geesthacht den vorgelegten Lärmaktionsplan (LAP) zum Zwecke der Prüfung geeigneter Maßnahmen beschlossen. Die Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich B404/B5 (Geesthachter Straße) hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit ist abgeschlossen. Ein Bericht zu den Ergebnissen dieser Prüfung sowie der Konkretisierung der im LAP vorgeschlagenen Maßnahmen wurde erstellt.
Auch die Lärmaktionspläne sind nach dem Gesetz alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Der Lärmaktionsplan der Stadt Geesthacht wurde zum ersten Mal im Kalenderjahr 2013 überprüft. Im Kalenderjahr 2018 erfolgte eine Fortschreibung. Der Bericht wurde auch der EU über ein festgelegtes Formblatt zur gesetzlich vorgeschriebenen Berichtserstattung weitergeleitet.