Bauordnung - Stadt Geesthacht als untere Bauaufsichtsbehörde
Seit Mitte der 1990er Jahre wurden insbesondere die bauordnungsrechtlichen Verfahren verändert und vereinfacht. Zudem wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, Vorschriften reduziert, verfahrensfreie Vorhaben und Verfahrensbeschleunigung vermehrt ermöglicht. Am 5. Juli 2024 ist eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten.
Ziele der neuen Landesbauordnung
Energiewende unterstützen: Die neue Landesbauordnung verringert die Brandschutzanforderungen für die Installation von Solaranlagen auf Dächern, privilegiert Wärmepumpen und Windenergieanlagen abstandsflächenrechtlich sowie erweitert den Umfang der Verfahrensfreiheit für gebäudeunabhängige Solaranlagen und kleinere Windenergieanlagen.
Baukosten senken, Ressourcen schonen: Die neue Landesbauordnung erleichtert auch das Bauen im Bestand. Dazu wurde unter anderem der Bestandsschutz erweitert in Bezug auf die Brandwände im Dachbereich, die Bauteilanforderungen von Aufenthaltsräumen und die notwendigen Stellplätze. Um die bauordnungsrechtlichen Anforderungen weiter zu flexibilisieren, sollen Bauaufsichtsbehörden Anträge auf Abweichungen genehmigen, wenn nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
Mobilfunkausbau beschleunigen: Um den Mobilfunkausbau zu beschleunigen, werden Mobilfunkmasten abstandsflächenrechtlich privilegiert. Zudem wird die Verfahrensfreiheit der Anlagen deutlich ausgeweitet.
Schnellere Verfahren: Ein Bauantrag gilt im vereinfachten Verfahren als genehmigt, wenn die untere Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten darüber entschieden hat (Genehmigungsfiktion). Die neue LBO regelt, dass die Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsfiktion entweder drei Wochen nach Eingang des Bauantrags oder, falls zusätzliche Bauvorlagen angefordert werden, drei Wochen nach Eingang der nachgeforderten Unterlagen beginnt. Die sogenannte Vollständigkeitsfiktion beschleunigt noch einmal die Genehmigungsverfahren. Damit wurden die Vorschläge des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" umgesetzt.
Bauaufsichtsbehörden
Für Bauvorhaben vor Ort einschließlich Baugenehmigungen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Die Stadt Geesthacht ist damit für Baugenehmigungen und Bauvoranfragen zuständig. Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen. Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.