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Geesthachter Friedhofsverwaltung

In der Stadt Geesthacht gibt es zwei Friedhöfe. Der Alte Friedhof im Zentrum des Ortes wurde im 19. Jahrhundert angelegt und wird nunmehr schrittweise als Beerdigungsstätte aufgegeben. Bei bestehenden Nutzungsrechten an Grabstätten können unter besonderen Umständen noch Urnenbeisetzungen erfolgen. Aus dieser Anlage soll ein Park mit Gedenkcharakter entstehen, eine Stätte der Ruhe mitten in der Stadt. 

Der Waldfriedhof wurde nach der Bombardierung Geesthachts in 1945 am Höchelsberg eröffnet. Nach einer Erweiterung Ende der 1960er Jahre umfasst der Friedhof eine Fläche von knapp 20 Hektar. Es gibt hügelige und flache Bereiche in sowohl sonniger als auch halb- bis schattiger Lage mit einem Bestand an Eichen, Kiefern, Buchen und Birken.

Diese Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Geesthacht. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug aus das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Geesthacht. Darüber hinaus gilt für die Benutzung der Friedhöfe sowie ihrer Einrichtungen und Anlagen die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.

Die Stadt Geesthacht ist bestrebt, die Friedhöfe beziehungsweise alten parkähnlichen Anlagen so zu gestalten und weiterzuentwicklen, dass sie auch weiterhin zur Naherholung genutzt werden können. Ein ausgebautes Wegenetz und Ruhebänke sollen dazu beitragen. Die Friedhöfe bieten nicht zuletzt auch Lebens- und Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere.