Grundsteuerreform 2025
Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964, in den neuen Ländern auf denen aus dem Jahr 1935.
Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks spiegeln sie nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung.
Ab 2025 muss die Grundsteuer nach dieser Neuregelung festgesetzt werden. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke neu bewertet.
Die Daten zur neuen Grundsteuerreform aus Geesthacht werden vom zuständigen Finanzamt in Ratzeburg erhoben.
Über www.elster.de können Sie ab dem 01.07.2022 die Erklärung kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto, welches Sie jetzt schon anlegen können, falls noch nicht vorhanden. In Ausnahmefällen ist auch die schriftliche Übermittlung möglich. Die entsprechenden Formulare dafür gibt es beim Finanzamt in Ratzeburg (Bahnhofsallee 20, Telefon 04541 882-01) und auch im Geesthachter Rathaus (Markt 15).
Das Land Schleswig-Holstein erklärt auf seiner Internetseite übersichtlich, welche Angaben bei welcher Grundstücksart zu machen sind und zeigt auch auf, woher Sie die Daten bekommen.
Die Stadt Geesthacht kann keine Fragen zum grundsätzlichen Prozedere noch zu den Schreiben des Finanzamtes oder zur Bedienung von Elster beantworten. Auch Angaben zu Bodenrichtwerten, Flurstücken und anderen Fragen rund um die Grundstücke können beim Geesthachter Rathaus nicht abgefragt werden.
Ab 01.01.2025 werden alle Eigentümer*innen aufgrund der neuen Grundsteuerreform neue Grundsteuerbescheide von der Stadt Geesthacht erhalten.