Wärme-Kälte-Planung »Räumliches Konzept«
Steigende Energiekosten und die Forderung nach mehr Klimaschutz: Das Thema Energiewende erhitzt seit Jahren die Gesellschaft. Auch die Stadtverwaltung Geesthacht sowie Einwohnende der Elbestadt müssen sich Gedanken machen, wie sie künftig ihren Energiebedarf stillen werden – vor allem vor dem Hintergrund des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes, das zum Umdenken zwingt.
„Die Stadt Geesthacht wird durch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz als eine von 70 Kommunen in Schleswig-Holstein dazu verpflichtet, bis Ende des Jahres 2024 eine Wärme-Kälte-Planung zu erstellen und von der Ratsversammlung beschließen zu lassen. Im Ergebnis wird ein Konzept für die Zukunft erwartet, wie die Stadt Geesthacht bis zum Jahr 2045 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung erreichen kann und welche regenerativen Energien zum Beispiel aus der Sonne, aus Biomasse, Erd- oder Flusswärme dafür genutzt werden können. Einbezogen werden bei dieser Treibhausneutralität nicht nur städtische Immobilien, wie manch einer vermuten mag, sondern auch Privathäuser und Unternehmen“, erklärt Jürgen Pflantz vom Fachdienst Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung.
In einem ersten großen Aufschlag wurde das Stadtgebiet nun auf der Basis der Wärmeverbrauchsdaten der Gebäude in mehrere Bereiche eingeteilt. Ob ihre Häuser in Gebieten liegen, in denen sich eine zentrale Wärmeversorgung mit Fernwärme wirtschaftlich betreiben ließe, erfuhren Interessierte in einer Einwohnerinformationsveranstaltung. Die Stadtverwaltung stellte an diesem Abend den aktuellen Stand der Planung vor. Dazu lud die Stadt die Averdung Ingenieure & Berater GmbH und die ZEBAU GmbH ein, die in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Geesthacht und der Stadt Geesthacht das Konzept für Geesthacht erarbeiten. „Wir haben Karten des Stadtgebiets gezeigt, auf denen ersichtlich ist, ob in Gebieten künftig eine Fernwärmeversorgung vorgesehen ist oder nicht. In letzterem Fall wird voraussichtlich die Wärmepumpe das Mittel der Wahl sein, denn ab Juli 2028 dürfen mit Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz des Bundes Erdgas- oder Ölheizungen nicht mehr eingebaut werden“, sagt Jürgen Pflantz. Er betont aber: „Wichtig ist es zu unterscheiden: Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus dem sogenannten Heizungsgesetz des Bundes Pflichten, die jeder Haushalt für die persönliche Energieplanung bedenken muss. Es ist nicht die Stadt Geesthacht und auch nicht die Wärme-Kälte-Planung der Stadt Geesthacht, die die Bürgerinnen und Bürger zur Wärmepumpe bringen, sondern das Bundesgesetz. Die Wärme-Kälte-Planung der Stadt ist ein Konzept dazu, wie die Stadt bis 2045 treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden kann. Die Maßnahmen, die dafür notwendig sind und die in einem weiteren Schritt erst noch formuliert werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger nicht rechtlich bindend.“
Das „Räumliche Konzept“ ist ein Teil der gesetzlich verpflichteten Wärme-Kälte-Planung und gibt eine vorläufige Übersicht über potenzielle Eignungsgebiete für eine Fernwärmenetzverdichtung und -erweiterung, die sich am Fernwärmebestandsnetz orientiert, sowie möglichen Nahwärmenetz-Prüfgebiete, für die zunächst noch eine nähere Untersuchung erforderlich ist, um die Wirtschaftlichkeit für eine Fernwärmeleitung besser darstellen zu können. Besonders in Prüfgebieten mit hohen gewerblichen Anteilen spielt der Wärmebedarf eine besondere Rolle, der ggf. höher ist, als die Wärme, die durch das Netz bereitgestellt werden kann.
Das „Räumliche Konzept“ soll als Orientierungshilfe für die weitere Planung und eine Vertiefung der Planung dienen, um zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu kommen. Die Ergebnisse sind rechtlich nicht verbindlich und es besteht kein Anspruch auf Umsetzung der dargestellten Versorgungslösung. Zudem können in jeder Gebietskategorie aufgrund von individuellen Gegebenheiten Abweichungen zu den getroffenen Einschätzungen auftreten.
Die Gebietseinteilung basiert auf einer Bestandsaufnahme der Wärmeverbrauchsdaten und prognostizierten Verbrauchsdatenentwicklung bis zum Jahr 2045. Wo eine Fernwärmeversorgung nicht rentable zu sein scheint, befindet sich das „Dezentrale Gebiet“, hier ist für jedes Gebäude eine individuell Lösungen zu finden, die sich an die Vorgaben der geltenden Gesetze orientieren muss. Auch wurden Gebiete identifiziert, die aufgrund der Siedlungs-Struktur ggf. für Einzellösungen ungeeignet erscheinen und sich Nachbarschaftslösungen anbieten könnten. Gemeint ist ein Verbund von Eigentümerinnen und Eigentümern, die sich für Ihre Gebäude oder Häuser eine Wärmeversorgung teilen, bzw. gemeinsam planen und umsetzen.
Für die Erarbeitung des Konzepts hat die Stadt Geesthacht fachliche Unterstützung beauftragt bei zwei erfahrene Ingenieurbüros, hier „Averdung Ingenieure & Berater GmbH“ und „ZEBAU GmbH“, die das Konzept für die Stadt Geesthacht erarbeiten.
Im Ergebnis der Wärme-Kälte-Planung steht ein Konzept mit Maßnahmenvorschlägen, wie die Stadt Geesthacht für das gesamte Stadtgebiet bis 2045 zu einer treibhausgasneutralen Wärmversorgung kommen kann. Dabei wurden die Potenziale (hier aus Luft, Wasser, Boden, Sonne und Abwärme) untersucht, die sich für eine regenerative Wärmeversorgung in Geesthacht anbieten.