Ab kommendem Schuljahr besteht Anspruch auf Ganztagsbetreuung - Wie ist Geesthacht vorbereitet?
Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 greift an Schleswig-Holsteinischen Grundschulen der Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Zuerst nur für Erstklässlerinnen und Erstklässler, ab dem Schuljahr 2029/2030 dann für alle Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Den Rahmen des Rechtsanspruchs – also unter anderem den zeitlichen Umfang und die Finanzierung – geben Bund und Land vor. Die praktische Umsetzung dessen liegt bei den Kommunen – also auch bei der Stadt Geesthacht.
Und die kann zum Schuljahr 2026/2027 bereits mehr anbieten, als es das Land fordert. Denn in der Stadt Geesthacht kann zum kommenden Schuljahr nicht nur allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern, deren Familien einen Betreuungsplatz wünschen, ein Betreuungsplatz angeboten werden. Auch der Bedarf der zweiten bis vierten Klassen kann zu einem Großteil gedeckt werden. Von 592 Schülerinnen und Schüler der zweiten bis vierten Klassen, die Interesse an Nachmittagsbetreuungsplätzen angemeldet haben, können zum kommenden Schuljahr 522 versorgt werden. Insgesamt können zum Schuljahr 2026/2027 so 706 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Die Zahl wird sich zum Herbst dann noch einmal mit weiterem zusätzlichem Personal deutlich erhöhen und die Zahl auf der Warteliste somit reduzieren.
Ein Überblick über den aktuellen Stand:
- Der vom Land formulierte Rechtsanspruch umfasst:
- Betreuung an fünf Tagen pro Woche
- bis zu acht Stunden täglich (der Unterricht gehört dazu)
- auch Ferienzeiten (mit bis zu vier Wochen Schließzeit)
- ab dem Schuljahr 2026/2027 Betreuungsplätze für alle Erstklässler und ab 2029/2030 für ganze Jahrgangsstufe 1 bis 4
Die Stadt Geesthacht bietet bereits:
- Betreuung an fünf Tagen pro Woche
- Betreuung bis zu 10,5 Stunden täglich (der Unterricht gehört dazu)
- Ferienbetreuung von 11 Wochen, wobei die Inanspruchnahme auf 8 Wochen begrenzt ist
- Der Rechtsanspruch der Erstklässlerinnen und Erstklässler ist für dieses Schuljahr erfüllt
- In den Jahrgängen 2 bis 4 hält die Stadt Geesthacht im kommenden Schuljahr bereits für 522 von 592 Schülerinnen und Schüler Betreuungsplätze vor. Die restlichen Schülerinnen und Schüler stehen aktuell auf der Warteliste
„In Schleswig-Holstein wird der Anspruch in der Regel über schulische Ganztags- und Betreuungsangebote umgesetzt. Die Teilnahme ist freiwillig. Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt“, teilt zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Kiel mit.
Für die Stadt Geesthacht ist die Ganztagsbetreuung eine Mammutaufgabe: Um ausreichend Plätze in der Ganztagsbetreuung anbieten zu können, haben die Geesthachter Schulen in den vergangenen Jahren ihr Angebot erheblich ausgebaut. Dieses macht sich unter anderem in der Anzahl der Personen bemerkbar, die im Ganztag arbeiten und bei der Stadt Geesthacht angestellt sind. Seit dem Jahr 2020 ist die Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich von 53 Beschäftigten um 70 Personen auf 123 Beschäftigte angestiegen. Wobei sich der Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht nur in einer steigenden Anzahl an Beschäftigten zeigt, sondern auch in der Weiterentwicklung von vorhandenen Stellen. Zahlreiche Stellen wurden mit höheren Stundenumfängen ausgestattet, um die verlängerten Betreuungszeiten und den wachsenden Bedarf zuverlässig abdecken zu können.
Und auch die räumlichen Kapazitäten wurden ausgebaut. So hat die Stadt Geesthacht unter anderem Container an der Buntenskampschule aufgestellt, für die Waldschule wird der Bau einer Mensa vorangetrieben – nur zwei der Bauprojekte, die im direkten Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung stehen. „Wir haben an jeder Geesthachter Schule, an der ein Ganztagsangebot besteht, auch eine Mensa. Ebenso wird an der Waldschule ein warmes Mittagessen ausgegeben. Die Bedingungen der Ausgabe sowie Essensorganisation und -atmosphäre werden sich durch eine neue Mensa natürlich verbessern“, erklärt Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze. „Am Otto-Hahn-Gymnasium gibt es derzeit keine Mensa, weil die Schule kein Ganztagsprogramm anbietet.“
Wichtig für die Einordnung: Die Stadtpolitik Geesthachts hat für die Ganztagsbetreuung (ausgenommen ist die Frühbetreuung, deren Buchung zusätzlich 20 Euro im Monat kostet) eine Kostenbeteiligung der Eltern mit 135 Euro im Monat beschlossen. 135 Euro Elternbeteiligung formuliert auch das Land Schleswig-Holstein in der Richtlinie zur Ganztagsbetreuung und sie ist demnach Baustein des vom Land aufgestellten Finanzierungsmodells für die Ganztagsbetreuung. „Würde die Stadt an dieser Stelle geringere Beträge von den Eltern einfordern, müsste die dadurch entstehende Finanzierungslücke über den städtischen Haushalt abgefangen werden – also über die Gelder aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“, erklärt Geesthachts Bürgermeister Olaf Schulze.