Rücksicht auf Wildtiere: Anleinpflicht für Hunde auf der Schleuseninsel
Die Schleuseninsel ist ein beliebtes Ziel für Spaziergänge und Erholung. Gleichzeitig bietet sie zahlreichen Wildtieren einen wichtigen Lebensraum. Die Stadt Geesthacht weist deshalb darauf hin, dass Hunde auf der Schleuseninsel angeleint geführt werden müssen.
Die Anleinpflicht dient insbesondere dem Schutz der dort lebenden Wildtiere. Freilaufende Hunde können Tiere aufscheuchen, verfolgen oder verletzen. Besonders in den Bereichen, in denen Wildtiere ihre Rückzugs- und Nahrungsräume haben, kann das für die Tiere erheblichen Stress bedeuten. Die Schleuseninsel ist ein schöner Ort für Mensch und Tier. Damit das so bleibt, brauchen die Wildtiere dort ausreichend Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten. Deshalb bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Tiere auf der Schleuseninsel an der Leine zu führen und ausreichend Abstand zu Wildtieren zu halten.
Die Anleinpflicht auf der Schleuseninsel ist keine freiwillige Empfehlung. Der Bereich gehört zu den in Geesthacht eingerichteten Naturschutzgebieten und Jagdbezirken. Nach den Bestimmungen des Landesjagdgesetzes müssen Hunde dort angeleint geführt werden. Als wildernd gelten Hunde, die in einem Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen. Jagdschutzberechtigte sind nach dem Landesjagdgesetz befugt, gegen wildernde Hunde und Katzen vorzugehen.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter bedeutet das vor allem: Der Hund sollte jederzeit unter Kontrolle sein – auf der Schleuseninsel gilt deshalb die Leine. Die Stadt Geesthacht appelliert an alle Spaziergängerinnen und Spaziergänger, auf der Schleuseninsel Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Wildtiere sollten nicht verfolgt, gefüttert oder aus unmittelbarer Nähe beobachtet werden. Wer ein Tier entdeckt, sollte Abstand halten und ihm die Möglichkeit geben, sich ungestört zurückzuziehen.
Weitere Orte, wo in Geesthacht die Hunde angeleint werden müssen, aber auch wo sie frei laufen dürfen, ist auf der städtischen Internetseite (https://www.geesthacht.de/Rathaus-Politik/Wissenswertes/Hundekotbeutel) im „Merkblatt für Hundehalter zu Bestimmungen über das Halten von Hunden - Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde mit Beispielen für Geesthachter Stadtgebiet“ zu findet.