Werkstattkarte erstmalig beantragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Voraussetzungen
-
Ihr Unternehmen ist
- ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
- eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
- eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
-
Antragsberechtigt sind
- Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
Frist
- 1 Jahr(e)
- Wenn Sie zum ersten Mal eine Werkstattkarte beantragen, müssen Sie keine Frist einhalten.