Vergabe von Straßennamen und Hausnummern

Volltext

Spezielle Hinweise für Geesthacht

In Schleswig-Holstein können Bürgerinnen und Bürger die Neubenennung oder Umbenennung von Gemeinde- oder sonstigen öffentlichen Straßen anregen. Sonstige öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und nicht zu den Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen gehören.

Einen Anspruch auf eine bestimmte Benennung gibt es nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.

Neben der Ordnungsfunktion kann die Benennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.

Wenn Sie einen neuen Namen oder eine Umbenennung vorschlagen möchten, können Sie Ihren Vorschlag bei der zuständigen Gemeinde einreichen.

Ansprechpunkt

Spezielle Hinweise für Geesthacht

Wenn Sie einen neuen Namen oder eine Umbenennung vorschlagen möchten, können Sie Ihren Vorschlag bei der zuständigen Gemeinde einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Spezielle Hinweise für Geesthacht