Ersatz für eine verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen

Urheber

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Verfahrensablauf

  • Sie beantragen ein Ersatzdokument der Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Zulassungsbehörde.
  • Die Zulassungsbehörde meldet den Verlust oder den Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
  • Das KBA veröffentlicht den Verlust der abhandengekommenen Zulassungsbescheinigung Teil II im 14-tägig erscheinenden Verkehrsblatt.
  • Erst nach Ablauf von 2 Wochen darf die Zulassungsbehörde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen.
  • Im Anschluss können Sie das neue Zulassungsdokument abholen. Dabei müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
  • Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich unleserlich sein, können Sie diese ohne eidesstattliche Erklärung sofort bei ihrer zuständigen Zulassungsbehörde austauschen lassen.
  • Finden Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II wieder, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Frist

  • Es kann bis zu 4 Wochen dauern, bis Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten. Bei Unleserlichkeit erhalten Sie das Ersatzdokument sofort.
  • Sie müssen den Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch