Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für anerkannte Schädigungsfolgen erhalten.

Urheber

Volltext

Für die Behandlung Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen können Sie über die Leistungen der Krankenbehandlung hinaus, ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung erhalten.

Diese kommen zum Beispiel in Betracht, wenn Sie besondere psychotherapeutische, zahnmedizinische oder stationäre Leistungen benötigen. Ergänzende Leistungen können auch besondere Arzneimittel und heilpädagogische Leistungen für Erwachsene umfassen.

Teaser

Wenn Sie wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen ergänzende Leistungen zur Krankenbehandlung benötigen, können Sie diese beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung.
  • Wegen der Art und Schwere Ihrer Schädigungsfolgen und des daraus folgenden besonderen Bedarfs sind ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung notwendig.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.



  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht

Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

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