Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
Urheber
Verfahrensablauf
Sie können die Eintragung in die Handwerksrolle online oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Bitte informieren Sie sich über den Verfahrensablauf bei der zuständigen Handwerksammer. Sie können sich auch die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen.
- Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer ein.
- Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und anhand des Zeugnisses, ob der Schwerpunkt des Abschlusses dem Handwerk entspricht, das Sie ausüben wollen.
- In Zweifelsfällen können Sie sowohl Nachweise über Einzelleistungen (etwa Seminar- oder Diplomarbeiten) in der Ausbildung als auch Rahmenlehrpläne, Ausbildungsordnungen für die Prüfung nachreichen.
- Wenn Sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die voraussichtliche Eintragung vorab mitgeteilt.
- Ist die Eintragung erfolgt, erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung von Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer. Ihr Betrieb erhält die sogenannte Handwerkskarte.
- Falls die Eintragung abgelehnt wird, erhalten Sie einen Bescheid von der örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Voraussetzungen
- Sie oder die Betriebsleitung müssen eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung für das auszuübende zulassungspflichtige Handwerk oder
- Sie müssen eine gleichwertige deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation nachweisen, wie zum Beispiel ein Zeugnis der bestandenen Prüfung zur geprüften Industriemeisterin beziehungsweise zum geprüften Industriemeister.
- Der Ausbildungsschwerpunkt muss jeweils den Handwerken entsprechen, die Sie mit Ihrem Betrieb ausüben wollen.
Frist
Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Bearbeitungsdauer
Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.
Rechtsbehelf
- Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
- Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.
- Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.