Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.

Urheber

Frist

Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Rechtsbehelf

  • Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
  • Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.
  • Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.