Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
Bearbeitungsdauer
- 3 Monat(e)
- Sofern alle Unterlagen vollständig sind und kein weiteres Verfahren notwendig ist, hat die Handwerkskammer die Eintragung in die Handwerksrolle innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen, ansonsten gilt die Eintragung nach Ablauf dieser Frist als erfolgt.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Frist
Sie müssen sich vor Beginn der Tätigkeit in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Rechtsbehelf
- Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung in die Handwerksrolle steht Ihnen der Rechtsweg offen.
- Je nach Bundesland, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wird zunächst ein Vorverfahren durchgeführt.
- Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte den Rechtsbehelfsbelehrungen in Ihrem Bescheid.