Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
Volltext
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
-
Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Urheber
Spezielle Hinweise für Bäk, Buchhorst, Mühlenrade, Niendorf bei Berkenthin, Kasseburg, Groß Schenkenberg, Gudow, Schwarzenbek, Sirksfelde, Krummesse, Kühsen, Grinau, Stubben, Sahms, Börnsen, Bliestorf, Klein Zecher, Kastorf, Seedorf (Herzogtum-Lauenburg), Lankau, Köthel (Herzogtum-Lauenburg), Ziethen, Pogeez, Lehmrade, Krukow, Gülzow, Witzeeze, Hamwarde, Düchelsdorf, Lanze, Geesthacht, Lüchow, Kröppelshagen-Fahrendorf, Hollenbek, Talkau, Kollow, Schiphorst, Sandesneben, Escheburg, Sierksrade, Schnakenbek, Walksfelde, Fitzen, Poggensee, Siebeneichen, Büchen, Steinhorst, Basedow, Grabau (Herzogtum-Lauenburg), Besenthal, Duvensee, Salem, Sterley, Groß Grönau, Brunsmark, Juliusburg, Wentorf bei Hamburg, Mustin, Lütau, Müssen, Lauenburg/Elbe, Siebenbäumen, Grambek, Worth, Breitenfelde, Göldenitz, Dalldorf, Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse), Albsfelde, Aumühle, Berkenthin, Mölln, Basthorst, Schretstaken, Tramm, Klempau, Koberg, Schürensöhlen, Roseburg, Groß Sarau, Niendorf/Stecknitz, Einhaus, Horst (Lauenburg), Kittlitz, Havekost, Nusse, Grove, Fuhlenhagen, Borstorf, Möhnsen, Kulpin, Groß Disnack, Behlendorf, Krüzen, Klein Pampau, Giesensdorf, Langenlehsten, Wohltorf, Brunstorf, Fredeburg, Ritzerau, Alt Mölln, Labenz, Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg), Schmilau, Buchholz (Herzogtum-Lauenburg), Groß Boden, Panten, Kankelau, Bröthen, Woltersdorf, Ratzeburg, Hornbek, Güster, Kuddewörde, Göttin, Schönberg, Rondeshagen, Wiershop, Linau, Klinkrade, Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg), Römnitz, Herzogtum Lauenburg, Hohenhorn, Dassendorf, Wangelau, Schulendorf, Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg), Bälau, Dahmker, Mechow, Groß Pampau:
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Spezialisierung in Bäk
- Spezialisierung in Buchhorst
- Spezialisierung in Mühlenrade
- Spezialisierung in Niendorf bei Berkenthin
- Spezialisierung in Kasseburg
- Spezialisierung in Groß Schenkenberg
- Spezialisierung in Gudow
- Spezialisierung in Schwarzenbek
- Spezialisierung in Sirksfelde
- Spezialisierung in Krummesse
- Spezialisierung in Kühsen
- Spezialisierung in Grinau
- Spezialisierung in Stubben
- Spezialisierung in Sahms
- Spezialisierung in Börnsen
- Spezialisierung in Bliestorf
- Spezialisierung in Klein Zecher
- Spezialisierung in Kastorf
- Spezialisierung in Seedorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Lankau
- Spezialisierung in Köthel (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Ziethen
- Spezialisierung in Pogeez
- Spezialisierung in Lehmrade
- Spezialisierung in Krukow
- Spezialisierung in Gülzow
- Spezialisierung in Witzeeze
- Spezialisierung in Hamwarde
- Spezialisierung in Düchelsdorf
- Spezialisierung in Lanze
- Spezialisierung in Geesthacht
- Spezialisierung in Lüchow
- Spezialisierung in Kröppelshagen-Fahrendorf
- Spezialisierung in Hollenbek
- Spezialisierung in Talkau
- Spezialisierung in Kollow
- Spezialisierung in Schiphorst
- Spezialisierung in Sandesneben
- Spezialisierung in Escheburg
- Spezialisierung in Sierksrade
- Spezialisierung in Schnakenbek
- Spezialisierung in Walksfelde
- Spezialisierung in Fitzen
- Spezialisierung in Poggensee
- Spezialisierung in Siebeneichen
- Spezialisierung in Büchen
- Spezialisierung in Steinhorst
- Spezialisierung in Basedow
- Spezialisierung in Grabau (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Besenthal
- Spezialisierung in Duvensee
- Spezialisierung in Salem
- Spezialisierung in Sterley
- Spezialisierung in Groß Grönau
- Spezialisierung in Brunsmark
- Spezialisierung in Juliusburg
- Spezialisierung in Wentorf bei Hamburg
- Spezialisierung in Mustin
- Spezialisierung in Lütau
- Spezialisierung in Müssen
- Spezialisierung in Lauenburg/Elbe
- Spezialisierung in Siebenbäumen
- Spezialisierung in Grambek
- Spezialisierung in Worth
- Spezialisierung in Breitenfelde
- Spezialisierung in Göldenitz
- Spezialisierung in Dalldorf
- Spezialisierung in Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse)
- Spezialisierung in Albsfelde
- Spezialisierung in Aumühle
- Spezialisierung in Berkenthin
- Spezialisierung in Mölln
- Spezialisierung in Basthorst
- Spezialisierung in Schretstaken
- Spezialisierung in Tramm
- Spezialisierung in Klempau
- Spezialisierung in Koberg
- Spezialisierung in Schürensöhlen
- Spezialisierung in Roseburg
- Spezialisierung in Groß Sarau
- Spezialisierung in Niendorf/Stecknitz
- Spezialisierung in Einhaus
- Spezialisierung in Horst (Lauenburg)
- Spezialisierung in Kittlitz
- Spezialisierung in Havekost
- Spezialisierung in Nusse
- Spezialisierung in Grove
- Spezialisierung in Fuhlenhagen
- Spezialisierung in Borstorf
- Spezialisierung in Möhnsen
- Spezialisierung in Kulpin
- Spezialisierung in Groß Disnack
- Spezialisierung in Behlendorf
- Spezialisierung in Krüzen
- Spezialisierung in Klein Pampau
- Spezialisierung in Giesensdorf
- Spezialisierung in Langenlehsten
- Spezialisierung in Wohltorf
- Spezialisierung in Brunstorf
- Spezialisierung in Fredeburg
- Spezialisierung in Ritzerau
- Spezialisierung in Alt Mölln
- Spezialisierung in Labenz
- Spezialisierung in Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Schmilau
- Spezialisierung in Buchholz (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Groß Boden
- Spezialisierung in Panten
- Spezialisierung in Kankelau
- Spezialisierung in Bröthen
- Spezialisierung in Woltersdorf
- Spezialisierung in Ratzeburg
- Spezialisierung in Hornbek
- Spezialisierung in Güster
- Spezialisierung in Kuddewörde
- Spezialisierung in Göttin
- Spezialisierung in Schönberg
- Spezialisierung in Rondeshagen
- Spezialisierung in Wiershop
- Spezialisierung in Linau
- Spezialisierung in Klinkrade
- Spezialisierung in Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Römnitz
- Spezialisierung in Herzogtum Lauenburg
- Spezialisierung in Hohenhorn
- Spezialisierung in Dassendorf
- Spezialisierung in Wangelau
- Spezialisierung in Schulendorf
- Spezialisierung in Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Bälau
- Spezialisierung in Dahmker
- Spezialisierung in Mechow
- Spezialisierung in Groß Pampau
Teaser
Sofern Sie eine einkommensschwache Familie sind, können Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzung eine Förderung für die Teilhabe an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten bekommen.
Ansprechpunkt
An wen muss ich mich wenden?
Die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt grundsätzlich auf Antrag.
Ist die Grundlage des Anspruchs auf Bildung-und Teilhabeleistungen der Bezug von SGB II-Leistungen, so ist die zuständige Stelle das Jobcenter .
Ist die Grundlage des Anspruchs auf Bildungs-und Teilhabeleistungen der Bezug von SGB XII-Leistungen, Leistungen nach §§ 2 oder 3 AsylbLG oder der Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag, so ist die zuständige Stelle das örtliche Sozialamt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich hierbei nach Ihrem Wohnort. Die örtlichen Sozialämter sind im Kreis Herzogtum Lauenburg folgende:
- Stadt Ratzeburg
- Stadt Mölln
- Stadt Schwarzenbek
- Stadt Lauenburg
- Stadt Geesthacht
- Gemeinde Wentorf bei Hamburg
- Amt Lauenburgische Seen
- Amt Hohe Elbgeest
- Amt Büchen
- Amt Berkenthin
- Amt Breitenfelde
- Amt Lütau
- Amt Schwarzenbek-Land
- Amt Sandesneben-Nusse