Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
Volltext
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
-
Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Urheber
Spezielle Hinweise für Schretstaken, Sandesneben, Siebenbäumen, Alt Mölln, Göttin, Sahms, Krüzen, Giesensdorf, Güster, Göldenitz, Schürensöhlen, Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg), Schmilau, Nusse, Bälau, Herzogtum Lauenburg, Fredeburg, Klinkrade, Grabau (Herzogtum-Lauenburg), Grove, Groß Sarau, Brunsmark, Besenthal, Mölln, Berkenthin, Grambek, Hollenbek, Worth, Lankau, Talkau, Hamwarde, Bäk, Ratzeburg, Schulendorf, Juliusburg, Kollow, Dassendorf, Escheburg, Borstorf, Steinhorst, Buchholz (Herzogtum-Lauenburg), Hohenhorn, Fitzen, Brunstorf, Schiphorst, Groß Boden, Gülzow, Horst (Lauenburg), Witzeeze, Bröthen, Buchhorst, Lütau, Gudow, Linau, Wiershop, Bliestorf, Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg), Basedow, Groß Disnack, Schönberg, Basthorst, Wentorf bei Hamburg, Poggensee, Sirksfelde, Fuhlenhagen, Kankelau, Klempau, Grinau, Büchen, Stubben, Niendorf bei Berkenthin, Klein Pampau, Mustin, Möhnsen, Köthel (Herzogtum-Lauenburg), Hornbek, Lüchow, Niendorf/Stecknitz, Kühsen, Breitenfelde, Roseburg, Havekost, Lanze, Albsfelde, Rondeshagen, Seedorf (Herzogtum-Lauenburg), Labenz, Düchelsdorf, Wohltorf, Schwarzenbek, Langenlehsten, Müssen, Groß Grönau, Dalldorf, Kastorf, Klein Zecher, Siebeneichen, Sterley, Woltersdorf, Wangelau, Salem, Behlendorf, Römnitz, Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg), Sierksrade, Einhaus, Dahmker, Koberg, Kröppelshagen-Fahrendorf, Geesthacht, Groß Schenkenberg, Tramm, Mechow, Krukow, Mühlenrade, Walksfelde, Panten, Kuddewörde, Ziethen, Lehmrade, Kasseburg, Kittlitz, Aumühle, Duvensee, Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse), Lauenburg/Elbe, Börnsen, Groß Pampau, Schnakenbek, Kulpin, Krummesse, Pogeez, Ritzerau
- Spezialisierung in Schretstaken
- Spezialisierung in Sandesneben
- Spezialisierung in Siebenbäumen
- Spezialisierung in Alt Mölln
- Spezialisierung in Göttin
- Spezialisierung in Sahms
- Spezialisierung in Krüzen
- Spezialisierung in Giesensdorf
- Spezialisierung in Güster
- Spezialisierung in Göldenitz
- Spezialisierung in Schürensöhlen
- Spezialisierung in Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Schmilau
- Spezialisierung in Nusse
- Spezialisierung in Bälau
- Spezialisierung in Herzogtum Lauenburg
- Spezialisierung in Fredeburg
- Spezialisierung in Klinkrade
- Spezialisierung in Grabau (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Grove
- Spezialisierung in Groß Sarau
- Spezialisierung in Brunsmark
- Spezialisierung in Besenthal
- Spezialisierung in Mölln
- Spezialisierung in Berkenthin
- Spezialisierung in Grambek
- Spezialisierung in Hollenbek
- Spezialisierung in Worth
- Spezialisierung in Lankau
- Spezialisierung in Talkau
- Spezialisierung in Hamwarde
- Spezialisierung in Bäk
- Spezialisierung in Ratzeburg
- Spezialisierung in Schulendorf
- Spezialisierung in Juliusburg
- Spezialisierung in Kollow
- Spezialisierung in Dassendorf
- Spezialisierung in Escheburg
- Spezialisierung in Borstorf
- Spezialisierung in Steinhorst
- Spezialisierung in Buchholz (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Hohenhorn
- Spezialisierung in Fitzen
- Spezialisierung in Brunstorf
- Spezialisierung in Schiphorst
- Spezialisierung in Groß Boden
- Spezialisierung in Gülzow
- Spezialisierung in Horst (Lauenburg)
- Spezialisierung in Witzeeze
- Spezialisierung in Bröthen
- Spezialisierung in Buchhorst
- Spezialisierung in Lütau
- Spezialisierung in Gudow
- Spezialisierung in Linau
- Spezialisierung in Wiershop
- Spezialisierung in Bliestorf
- Spezialisierung in Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Basedow
- Spezialisierung in Groß Disnack
- Spezialisierung in Schönberg
- Spezialisierung in Basthorst
- Spezialisierung in Wentorf bei Hamburg
- Spezialisierung in Poggensee
- Spezialisierung in Sirksfelde
- Spezialisierung in Fuhlenhagen
- Spezialisierung in Kankelau
- Spezialisierung in Klempau
- Spezialisierung in Grinau
- Spezialisierung in Büchen
- Spezialisierung in Stubben
- Spezialisierung in Niendorf bei Berkenthin
- Spezialisierung in Klein Pampau
- Spezialisierung in Mustin
- Spezialisierung in Möhnsen
- Spezialisierung in Köthel (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Hornbek
- Spezialisierung in Lüchow
- Spezialisierung in Niendorf/Stecknitz
- Spezialisierung in Kühsen
- Spezialisierung in Breitenfelde
- Spezialisierung in Roseburg
- Spezialisierung in Havekost
- Spezialisierung in Lanze
- Spezialisierung in Albsfelde
- Spezialisierung in Rondeshagen
- Spezialisierung in Seedorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Labenz
- Spezialisierung in Düchelsdorf
- Spezialisierung in Wohltorf
- Spezialisierung in Schwarzenbek
- Spezialisierung in Langenlehsten
- Spezialisierung in Müssen
- Spezialisierung in Groß Grönau
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- Spezialisierung in Kastorf
- Spezialisierung in Klein Zecher
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- Spezialisierung in Behlendorf
- Spezialisierung in Römnitz
- Spezialisierung in Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Sierksrade
- Spezialisierung in Einhaus
- Spezialisierung in Dahmker
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- Spezialisierung in Kröppelshagen-Fahrendorf
- Spezialisierung in Geesthacht
- Spezialisierung in Groß Schenkenberg
- Spezialisierung in Tramm
- Spezialisierung in Mechow
- Spezialisierung in Krukow
- Spezialisierung in Mühlenrade
- Spezialisierung in Walksfelde
- Spezialisierung in Panten
- Spezialisierung in Kuddewörde
- Spezialisierung in Ziethen
- Spezialisierung in Lehmrade
- Spezialisierung in Kasseburg
- Spezialisierung in Kittlitz
- Spezialisierung in Aumühle
- Spezialisierung in Duvensee
- Spezialisierung in Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse)
- Spezialisierung in Lauenburg/Elbe
- Spezialisierung in Börnsen
- Spezialisierung in Groß Pampau
- Spezialisierung in Schnakenbek
- Spezialisierung in Kulpin
- Spezialisierung in Krummesse
- Spezialisierung in Pogeez
- Spezialisierung in Ritzerau
Teaser
Sofern Sie eine einkommensschwache Familie sind, können Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzung eine Förderung für die Teilhabe an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten bekommen.
Ansprechpunkt
Spezielle Hinweise für Schretstaken, Sandesneben, Siebenbäumen, Alt Mölln, Göttin, Sahms, Krüzen, Giesensdorf, Güster, Göldenitz, Schürensöhlen, Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg), Schmilau, Nusse, Bälau, Herzogtum Lauenburg, Fredeburg, Klinkrade, Grabau (Herzogtum-Lauenburg), Grove, Groß Sarau, Brunsmark, Besenthal, Mölln, Berkenthin, Grambek, Hollenbek, Worth, Lankau, Talkau, Hamwarde, Bäk, Ratzeburg, Schulendorf, Juliusburg, Kollow, Dassendorf, Escheburg, Borstorf, Steinhorst, Buchholz (Herzogtum-Lauenburg), Hohenhorn, Fitzen, Brunstorf, Schiphorst, Groß Boden, Gülzow, Horst (Lauenburg), Witzeeze, Bröthen, Buchhorst, Lütau, Gudow, Linau, Wiershop, Bliestorf, Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg), Basedow, Groß Disnack, Schönberg, Basthorst, Wentorf bei Hamburg, Poggensee, Sirksfelde, Fuhlenhagen, Kankelau, Klempau, Grinau, Büchen, Stubben, Niendorf bei Berkenthin, Klein Pampau, Mustin, Möhnsen, Köthel (Herzogtum-Lauenburg), Hornbek, Lüchow, Niendorf/Stecknitz, Kühsen, Breitenfelde, Roseburg, Havekost, Lanze, Albsfelde, Rondeshagen, Seedorf (Herzogtum-Lauenburg), Labenz, Düchelsdorf, Wohltorf, Schwarzenbek, Langenlehsten, Müssen, Groß Grönau, Dalldorf, Kastorf, Klein Zecher, Siebeneichen, Sterley, Woltersdorf, Wangelau, Salem, Behlendorf, Römnitz, Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg), Sierksrade, Einhaus, Dahmker, Koberg, Kröppelshagen-Fahrendorf, Geesthacht, Groß Schenkenberg, Tramm, Mechow, Krukow, Mühlenrade, Walksfelde, Panten, Kuddewörde, Ziethen, Lehmrade, Kasseburg, Kittlitz, Aumühle, Duvensee, Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse), Lauenburg/Elbe, Börnsen, Groß Pampau, Schnakenbek, Kulpin, Krummesse, Pogeez, Ritzerau
An wen muss ich mich wenden?
Die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt grundsätzlich auf Antrag.
Ist die Grundlage des Anspruchs auf Bildung-und Teilhabeleistungen der Bezug von SGB II-Leistungen, so ist die zuständige Stelle das Jobcenter .
Ist die Grundlage des Anspruchs auf Bildungs-und Teilhabeleistungen der Bezug von SGB XII-Leistungen, Leistungen nach §§ 2 oder 3 AsylbLG oder der Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag, so ist die zuständige Stelle das örtliche Sozialamt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich hierbei nach Ihrem Wohnort. Die örtlichen Sozialämter sind im Kreis Herzogtum Lauenburg folgende:
- Stadt Ratzeburg
- Stadt Mölln
- Stadt Schwarzenbek
- Stadt Lauenburg
- Stadt Geesthacht
- Gemeinde Wentorf bei Hamburg
- Amt Lauenburgische Seen
- Amt Hohe Elbgeest
- Amt Büchen
- Amt Berkenthin
- Amt Breitenfelde
- Amt Lütau
- Amt Schwarzenbek-Land
- Amt Sandesneben-Nusse