Betrieb oder die wesentliche Änderung einer technischen Röntgeneinrichtung anzeigen

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)
    • Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.

Urheber

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Ministerium für Energiewerden, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Frist

  • 4 Woche(n)
    • Sie müssen bei der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung des Betriebs der Röntgeneinrichtung eine Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.