Bürgermeisterwahl 2027 in der Stadt Geesthacht
Die Amtszeit des amtierenden Geesthachter Bürgermeisters endet am 11. Februar 2028. Die nächste Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Geesthacht findet am
Sonntag, den 5. September 2027
statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, ist diese für
Sonntag, den 26. September 2027
vorgesehen.
In Schleswig-Holstein werden hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Es handelt sich daher um eine Direktwahl.
Weitere Informationen rund um die Wahl finden sich hier.
Wer kann sich für das Bürgermeisteramt bewerben?
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit ergeben sich insbesondere aus der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sowie den wahlrechtlichen Vorschriften.
Wählbar ist, wer
- die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt oder
- die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Ein Wohnsitz in Geesthacht oder in Schleswig-Holstein ist für eine Bewerbung um das hauptamtliche Bürgermeisteramt nicht erforderlich.
Einreichung von Wahlvorschlägen für das Bürgermeisteramt
Für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters können Wahlvorschläge eingereicht werden.
Ein Wahlvorschlag kann insbesondere erfolgen
- durch eine Partei oder Wählergruppe oder
- durch eine Bewerberin oder einen Bewerber selbst.
Parteien und Wählergruppen reichen ihren Wahlvorschlag auf Grundlage der hierfür vorgesehenen wahlrechtlichen Verfahren ein. Dazu gehört insbesondere eine ordnungsgemäße Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers.
Auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber können einen Wahlvorschlag für sich selbst einreichen. In diesem Fall muss der Wahlvorschlag von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Personen der Stadt Geesthacht unterstützt werden.
Unterstützungsunterschriften für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
Bei Wahlvorschlägen von Bewerberinnen und Bewerbern sind Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl beträgt das Fünffache der Gesamtzahl der Vertreterinnen und Vertreter, die für die zuletzt stattgefundene Wahl der Gemeindevertretung maßgeblich war.
Für die Stadt Geesthacht ist von 31 Vertreterinnen und Vertretern auszugehen. Damit sind voraussichtlich mindestens
155 gültige Unterstützungsunterschriften
erforderlich.
Bitte beachten Sie: Jede wahlberechtigte Person darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Wird mehr als ein Wahlvorschlag unterstützt, kann dies zur Ungültigkeit der betreffenden Unterstützungsunterschrift führen.
Es wird empfohlen, vorsorglich mehr Unterstützungsunterschriften einzureichen als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl. Hintergrund ist, dass einzelne Unterschriften bei der Prüfung möglicherweise nicht anerkannt werden können, zum Beispiel wegen unvollständiger Angaben, abweichender Adressen oder fehlender Wahlberechtigung.
Besondere Regeln für das Unterstützungsunterschriften-Formblatt
Für Unterstützungsunterschriften ist ein amtliches Formblatt zu verwenden. Dieses Formblatt wird nicht blanko auf dieser Internetseite bereitgestellt. Der Grund hierfür ist, dass das Formblatt vor der Ausgabe durch die Stadt vorbereitet werden muss. Insbesondere sind bestimmte Angaben zum Wahlvorschlag vorab einzutragen. Außerdem ist der obere Teil des Formblatts vor der Herausgabe durch die Gemeindewahlleitung zu unterzeichnen.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können das Formblatt für Unterstützungsunterschriften daher direkt bei der Gemeindewahlleitung anfordern.
Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge
Nach Festlegung des Wahltags fordert die Gemeindewahlleitung durch amtliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 55. Tag vor der Wahl eingereicht werden. Für den Wahltag am 5. September 2027 endet die Einreichungsfrist am:
Montag, den 12. Juli 2027, 18:00 Uhr
Maßgeblich ist die jeweilige amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung.
Erforderliche Unterlagen für die Einreichung eines Wahlvorschlags
Für die Einreichung eines Wahlvorschlags sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Hierzu gehören insbesondere:
- der Wahlvorschlag für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,
- die Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers,
- die Bescheinigung der Wählbarkeit,
- gegebenenfalls Unterstützungsunterschriften,
- bei Wahlvorschlägen von Parteien oder Wählergruppen zusätzlich die Erklärung über die Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers.
Die entsprechenden Formulare stehen nachfolgend zum Download bereit.
Das Formblatt für Unterstützungsunterschriften wird nicht als Blankoformular zum Download angeboten, sondern auf Anfrage durch die Gemeindewahlleitung ausgegeben.
Kontakt
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren, zu den erforderlichen Unterlagen oder zur Ausgabe von Formblättern für Unterstützungsunterschriften wenden Sie sich bitte an die Gemeindewahlleitung der Stadt Geesthacht.
Gemeindewahlleitung der Stadt Geesthacht
Herr Torben Heuer
Markt 15, 21502 Geesthacht
Telefon: 04152 / 13-256
E-Mail: Torben.Heuer@geesthacht.de