Geesthachter Ratsversammlung tagt am 12. Juni 2026 öffentlich
Die Geesthachter Ratsversammlung tagt am Freitag, 12. Juni 2026, im Geesthachter Rathaus (Markt 15). Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 18 Uhr.
Das Gremium wird sich unter anderem mit den Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten, mit der Marktgebührensatzung, mit der Nutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an den Geesthachter Grundschulen sowie der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Offenen Ganztagsschulen der weiterführenden Schulen der Stadt Geesthacht beschäftigen. Darüber hinaus stehen beispielsweise die Themen „Wahl einer/eines Gemeindewahlleiterin/Gemeindewahlleiters für die Bürgermeisterwahl“, „Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer und Stellvertretungen des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl“, „Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr Geesthacht - Zustimmung des Trägers der Feuerwehr“ sowie „Einnahme- und Ausgabeplanung für die Kameradschaftskasse der Ortsfeuerwehr Geesthacht und der Ortsfeuerwehr Grünhof-Tesperhude“ auf der Tagesordnung. Die komplette Tagesordnung der Sitzung samt Diskussionsvorlagen ist auf der Website der Stadt Geesthacht (www.geesthacht.de) über die Reiterfolge „Rathaus & Politik“, „Politik“ und „Sitzungskalender“ einsehbar.
Interessierte sind im Rathaus willkommen oder können sich online zuschalten. Die Sitzung wird live über die Plattform Youtube übertragen. Wer die Diskussionen online verfolgen möchte, kann sich über den entsprechenden Link auf der Startseite der städtischen Website reinklicken oder direkt den Youtube-Kanal der Stadt Geesthacht anwählen. Eine vorherige Registrierung bei Youtube ist dafür nicht erforderlich.
Auch eine Einwohnerfragestunde ist vorgesehen. Innerhalb dieser haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Themen zu äußern – allerdings zu genau festgelegten Regeln, die in der Geschäftsordnung zur Ratsversammlung und in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein nachzulesen sind. Darin steht: Zugelassen sind eine Frage und eine Zusatzfrage zu Themen, die in der Sitzung beraten werden sollen oder zu anderen „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“. Zudem können Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge oder Anregungen formulieren. Insgesamt stehen dafür fünf Minuten zur Verfügung. Wichtig: Anfragen müssen immer schriftlich eingereicht und können in der Sitzung mündlich vorgetragen werden. Grundsätzlich ist die Einwohnerfragestunde immer Bestandteil des öffentlichen Sitzungsteils und sie soll im Regelfall nicht länger als eine Stunde dauern. Fragen dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner formulieren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.