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Stadt kann Mieter für 52 Neubauwohnungen benennen: Bewerbungsbogen ist auf der Internetseite zu finden

Der Wohnungsmarkt in und um Geesthacht ist angespannt. Viele Personen mit geringeren Einkommen haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch die Stadtverwaltung Geesthacht, die mit der Integrierten Fachstelle Wohnungshilfen immer wieder kurzfristig Personen vor Wohnungslosigkeit bewahrt, hat nur begrenzten Wohnraum, auf den sie zurückgreifen kann. Umso erfreulicher ist diese Nachricht: Die Stadt Geesthacht konnte mit der Firma Bunte, für alle 52 Neubauwohnungen an der Steinstraße 32 A-C, ein sogenanntes Benennungsrecht vereinbaren. Dieses bedeutet: Personen, die finanziell eingeschränktere Möglichkeiten haben, können sich über einen unkompliziert gehaltenen Bewerbungsbogen als Mieterinnen und Mieter für unterschiedlich große Wohnungen bewerben. Vergeben werden insgesamt 16 Wohnungen bis 50 Quadratmeter, 16 Wohnungen bis 60 Quadratmeter, 8 Wohnungen bis 75 Quadratmeter, 9 Wohnungen bis 90 Quadratmeter und 3 Wohnungen bis 105 Quadratmeter. 15 der Wohnungen sind barrierefrei.

„Durch das Benennungsrecht haben wir die Möglichkeit, Personen vorzuschlagen, die wir für geeignete Mieterinnen oder Mieter für die Wohnungen halten. Menschen, die zuverlässig sind, es aber auf dem freien Wohnungsmarkt schwer haben, können so zum Beispiel die Chance auf eine passende Wohnung erhalten“, ordnet der Fachdienst Soziales der Stadtverwaltung Geesthacht ein. Der Bewerbungsbogen ist auf der Website der Stadt Geesthacht unter https://www.geesthacht.de/Rathaus-Politik/Rathaus/Formularservice/ (im Bereich Wohngeld / Sozialer Wohnraum) hinterlegt oder kann beim Fachdienst Soziales im Geesthachter Rathaus unter wohnraumbenennung@geesthacht.de angefordert werden. Dieser muss dann komplett ausgefüllt und mit den geforderten Unterlagen (entweder in Papierform oder auch digital) bis zum 22. Mai 2026 eingereicht werden. Die Integrierte Fachstelle Wohnungshilfen wird dann eine Vorschlagsliste der potenziellen Mieterinnen und Mieter an den für die Erstvermietung beauftragten Immobilienvermarkter übergeben. Dieser wählt aus den Vorschlägen die neuen Mieterinnen und Mieter aus.

Hier sind die beiden nötigen Anträge: Bewerbungsbogen als Mieterinnen und Mieter und Einwilligungserklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten an einen Vermieter