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Stadtwerke Geesthacht GmbH warnen vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber

Derzeit gehen zahlreiche Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH bei den Haushalten in Geesthacht ein.  Auf den ersten Blick wirkt das Schreiben amtlich und setzt Empfängerinnen und Empfänger unter Druck, ihren Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen. Die Stadtwerke Geesthacht GmbH möchten klarstellen, dass es sich bei der DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH um einen wettbewerblichen Messstellenbettreiber handelt, der in keiner Verbindung zu den Stadtwerken Geesthacht steht.  Es handelt sich um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber.

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Geesthacht der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im gesamten Stadtgebiet. Das bedeutet: Das Berliner Unternehmen hat nichts mit den derzeitig laufenden Zählerwechseln der heimischen Stadtwerke zu tun. Offizielle Schreiben zu geplanten Ausstattungen von Smart Metern erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, niemals über Drittfirmen oder allgemeine Postwurfsendungen.

Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit in folgenden Fällen vorgeschrieben:

  1. bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
  2. bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
  3. bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)

Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen. Nichtsdestotrotz haben Sie die Möglichkeit eines optionalen Einbaus.

Bürgerinnen und Bürger sollten sich von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen nicht verunsichern lassen. Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt.

Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Stadtwerke Geesthacht gelten:

  1. moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 Euro pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt)
  2. intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert

Beim regulären Zählertausch durch uns entstehen keine zusätzlichen Installationskosten, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben. Von Vertragsabschlüssen, die unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Förderzusagen erfolgen, ist dringend abzuraten.