Stadtverwaltung erinnert an Regelungen in Fahrradstraße
Eine Straße, in der Radfahrende im Fokus stehen: Die Geesthachter Querstraße ist offiziell als Fahrradstraße ausgewiesen. Ein quadratisches Schild, das auf weißem Grund das blaue Radwegeschild (rundes blaues Schild mit weißem Fahrrad-Piktogramm) zeigt, markiert das „exklusive Nutzungsrecht“ der Radfahrenden. Leider scheinen längst nicht alle Verkehrsteilnehmenden mit den Regeln einer Fahrradstraße vertraut. Zumindest beobachtet der Außendienst des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit der Geesthachter Stadtverwaltung aktuell vermehrt Verstöße gegen die Fahrradstraßen-Regeln – und nimmt diese nun verstärkt in den Blick.
Grundsätzlich gilt in der Querstraße: Fahrradfahrende haben hier Vorrang. Fahrzeugverkehr darf die Fahrradstraße nicht befahren – ausgenommen sind Anliegerinnen und Anlieger. Diese dürfen die Straße zu ihren Grundstücken nutzen (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h). Der Radverkehr darf durch die Fahrzeuge weder gefährdet noch behindert werden. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. „Wir haben verstärkt beobachtet, dass Fahrzeuge an der Querstraße kreuz und quer abgestellt werden. Das bringt gleich mehrere Gefahren mit sich: Rettungswege sind zeitweise nicht mehr gewährleistet und für Radfahrende wird die Situation unübersichtlich. Bitte nehmen Sie aufeinander Rücksicht“, heißt es erklärend aus dem Fachdienst Öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses. „Seit Jahren haben sich Stadtpolitik und Stadtverwaltung auf die Fahnen geschrieben, den Radverkehr zu stärken. Und auch von Einwohnerinnen und Einwohnern wird dieser Wunsch immer wieder formuliert – zuletzt bei der Umfrage zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans in der Geesthachter Fußgängerzone. Die Einrichtung von Fahrradstraßen und das Befolgen von deren Regeln ist eine Möglichkeit genau dieser Stärkung des Radverkehrs.“