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Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Die Stadt Geesthacht bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungs­verfahrens­gesetzes i.V.m. § 52a Landesverwaltungsgesetz S.H..

Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Geesthacht hat einen entsprechenden Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:

Mailadressen

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse info@geesthacht.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Dateiformate

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Geesthacht versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.

Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

  • Adobe Actrobat (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass die Liste regelmäßig aktualisiert wird. Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden ebenfalls nicht bearbeitet.

Verschlüsselung

Die Stadt Geesthacht kann aus organisatorischen und rechtlichen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Signatur

Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen kann die Stadt Geesthacht zurzeit keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.

Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Fehler im Email-Kontakt

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Sollte eine E-Mail nicht zugestellt werden, erhalten Sie grundsätzlich eine Fehlermeldung. Auf folgende Ausnahme wird jedoch besonders hingewiesen: Es kann vorkommen, dass E-Mails fälschlicherweise von unserem Spamfilter erfasst werden, so dass diese den Empfänger nicht erreichen. In diesem Fall geht keine Fehlermeldung an den Absender und Empfänger. Aufgrund der Entwicklung des sog. "Spamming" sind bei der Stadtverwaltung Geesthacht entsprechende Maßnahmen getroffen worden, um den Spam-Mails entgegenzuwirken. Die "Fehlerquote" des Spamfilters liegt weit unter 1 %, stellt somit die Ausnahme dar. Wir möchten jedoch vollständigkeitshalber auf diese Möglichkeit hinweisen. E-Mails an die Stadtverwaltung werden innerhalb von 7 Arbeitstagen bearbeitet. Sollten Sie keine Zwischennachricht oder Antwort auf Ihre E-Mail erhalten, bitten wir Sie daher, sich erneut telefonisch oder schriftlich oder per Fax an uns zu wenden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Geesthacht und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
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