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© Stephan Darm 
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Schiedsamt

Die Zweige des Nachbarbaumes ragen weit auf mein Grundstück; die Nachbarn feiern oft und laut, und wenn ich mich beschwere, werde ich beleidigt.

Das sind zum Beispiel Fälle für eine Schiedsperson. Die meisten Streitigkeiten des täglichen Lebens lassen sich mit Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen auch ohne eine Gerichtsverhandlung zu einem guten Ende bringen. Und davon profitieren alle Beteiligten. Denn was hilft es, vor Gericht Recht zu bekommen, wenn das Verhältnis zum Nachbarn dabei dauerhaft zerstört wird?

Schlichtung

Ein Vorteil der Schiedsverhandlung: Sie spart Kosten, Zeit und Nerven!

Von Rechts wegen gefragt ist die Schiedsperson zudem bei so genannten Privatklagesachen. Haben Bürger wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder leichter Körperverletzung Anzeige erstattet, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Wird das öffentliche Interesse verneint, müssen sich die Betroffenen selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden. Dies können sie jedoch erst tun, nachdem sie versucht haben, sich außergerichtlich mit dem Täter zu einigen. Eine solche Güteverhandlung findet vor der Schiedsperson statt.

Schiedspersonen sind also die richtigen Ansprechpartner

  • wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mehr auf die Wiederherstellung guter Beziehungen zum anderen Beteiligten geht als um die Durchsetzung Ihres Rechtsstandpunktes
  • wenn in Privatklagesachen eine Güteverhandlung vorgeschrieben ist.

Ablauf einer Schlichtung

  • In einem Antrag werden Namen und Anschrift der Parteien sowie der Gegenstand des Streites und das Ziel der Schlichtung festgelegt.
  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin zahlt in der Regel einen Kostenvorschuss in Höhe von 70 Euro.
  • Die Schiedsperson setzt einen Termin fest, an dem sich die Parteien treffen.
  • Verhandelt wird ausschließlich mündlich.
  • Die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen.
  • Der Schiedsperson hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen. Wenn möglich, hilft sie Lösungen zu finden, an die die Parteien noch nicht gedacht haben. Wichtig: Die Schiedspersonen sind keine Schiedsrichter, sondern Moderatoren!
  • Kommt man zu einer Einigung, wird ein Vergleich aufgesetzt. Beide Parteien unterschreiben - damit ist der Vergleich rechtswirksam, für 30 Jahre gültig und jederzeit vollstreckbar.

Schiedsamtsbezirke

Die Stadt Geesthacht ist in 2 Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Die Bereiche Grünhof-Tesperhude, Krümmel, Oberstadt und der Bereich östlich des Geesthachter Rathauses sind dem Schiedsamtsbezirk 1, die anderen Bereiche dem Schiedsamtsbezirk 2 zugeordnet.

Schiedsmann für den Schiedsbezirk 1 ist derzeit Jens Wrage und Schiedsmann für den Bezirk 2, Michael Backs. Im Verhinderungsfall vertreten sich die beiden Schiedsleute gegenseitig.

Weitere Informationen

Schlichten statt Richten - Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) informiert im Internet (https://www.schiedsamt.de) über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen. Hier können Sie Wissenswertes über die Tätigkeit Ihrer Schiedsfrauen und -männer erfahren.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Schiedsämter, die Wahl der Schiedspersonen, die Zuständigkeiten und das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

Kontakt

Jens Wrage
Schiedsmann
Schiedsamtsbezirk 1
An der Promenade 7
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 72114
Michael Backs
Schiedsmann
Schiedsamtsbezirk 2
Dösselbuschberg 37c
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 805320
Fax: +49 4152 805321
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