Der Behindertenbeauftragte fördert die Beseitigung und Verhinderung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie die Schaffung gleichwertiger Lebensbedinungen und Herstellung von Chancengleichheit und Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und der Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Der Behindertenbeauftragte
Der Behindertenbeauftragte der Stadt Geesthacht bietet jeden 4. Mittwoch im Monat eine Sprechstunde in den Räumlichkeiten Markt 5-7 in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr an.
Zusätzlich werden Spät-Sprechstunden an jedem 4. Donnerstag im Monat in den Räumlichkeiten Markt 5-7 in der Zeit von 14.30 - 16.30 Uhr angeboten.
Geschäftsordnung über die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Geesthacht (Behindertenbeauftragte/r) (PDF, 926 kB, 24.05.2022)
Ausflugziele und Anlaufstellen für eScooter & eRollstühle (PDF, 59 kB, 24.05.2022)
Jahresbericht 2020 (PDF, 4,9 MB, 24.05.2022)