Werkstattkarte erstmalig beantragen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist
    • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
    • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
  • Antragsberechtigt sind
    • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • eine vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.06.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)