Teilnahme am Berufssprachkurs beantragen
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Urheber
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Ihr Deutsch ist noch nicht gut genug für Ihre Arbeit oder Ihre Ausbildung? Dann können Sie an einem Berufssprachkurs teilnehmen. In den Berufssprachkursen lernen Sie Deutsch mit Bezug zum Beruf und zur Arbeitswelt.
Ihre Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Dazu müssen Sie
- bereits arbeiten oder
- eine Ausbildung machen oder bald beginnen oder
- im Anerkennungsverfahren für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung sein.
Sie sind in Deutschland gemeldet als arbeitsuchend, ausbildungssuchend oder arbeitslos? In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihr Jobcenter beziehungsweise Ihre Arbeitsagentur vor Ort. Dort erhalten Sie die Teilnahmeberechtigung zu einem Berufssprachkurs.
Teaser
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs beantragen.
Verfahrensablauf
Die Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs können Sie per E-Mail oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen:
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Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BAMF auf. Es gibt mehrere Versionen. Wählen Sie die Version aus, die zu Ihrer Situation passt. Darin sind alle notwendigen Angaben aufgelistet.
- Beispiel: "Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Auszubildende"
- Füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus (Word-Datei).
- Unterschreiben Sie das Antragsformular mit einer einfachen elektronischen Signatur, zum Beispiel mit einem Bild ihrer eingescannten Unterschrift.
- Scannen Sie die erforderlichen Unterlagen ein und senden Sie den Antrag per E-Mail an den für Ihre Region zuständigen Hauptstandort des BAMF.
- Alternativ können Sie den ausgefüllten Antrag ausdrucken. Schicken Sie ihn mit Ihrer Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post an den zuständigen Hauptstandort des BAMF.
-
zuständig für
- Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt: Hauptstandort Berlin
- Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein: Hauptstandort Hamburg
- Nordrhein-Westfalen und Hessen: Hauptstandort Köln
- Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland: Hauptstandort Stuttgart
- Bayern: Hauptstandort Nürnberg
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und kontaktiert Sie bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen.
- Wenn das BAMF Ihren Antrag bewilligt, erhalten Sie Ihre Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs.
- Mit Ihrer Teilnahmeberechtigung können Sie sich eine Sprachschule aussuchen und sich dort für einen Berufssprachkurs anmelden.
Voraussetzungen
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Sie haben einen Migrationshintergrund.
- Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
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Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert oder haben einen Nachweis über das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Voraussetzungen können je nach Kursziel variieren. Zum Beispiel
- A1 für Berufssprachkurs mit Ziel A2 oder
- A2 für Job-Berufssprachkurs.
- Sie benötigen bessere Sprachkenntnisse für die Arbeit.
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Sie
- arbeiten bereits,
- machen eine Ausbildung oder beginnen bald eine Ausbildung oder
- sind im Anerkennungsverfahren für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung
- Sie erhalten keine Leistungen von einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Teilnahmeberechtigung an einem Berufssprachkurs
Wenn Sie eine Ausbildung machen:
- Kopie Ihres Ausbildungsvertrags oder Ausbildungsbestätigung der Berufsschule
- Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels oder Ausweisdokuments
- Kopie Ihres letzten Sprachzertifikats
Wenn Sie arbeiten:
- Kopie Ihres Arbeitsvertrags
- Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels oder Ausweisdokuments
- Kopie Ihres letzten Sprachzertifikats
- Kopie Ihres Einkommenssteuerbescheids oder, falls nicht vorhanden, Kopien Ihrer Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
Wenn Sie im Anerkennungsverfahren sind oder eine Berufserlaubnis haben:
- Kopie Ihres Antrags auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
- Kopie der deutschen Übersetzung des Nachweises Ihres ausländischen Berufsabschlusses
- Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels oder Ausweisdokuments
- Kopie Ihres letzten Sprachzertifikats
- Kopie Ihres Einkommenssteuerbescheids oder, falls nicht vorhanden, Kopien Ihrer Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
Wenn Sie die Teilnahmeberechtigung vor Beginn Ihrer Ausbildung aus dem Ausland beantragen:
- Kopie Ihres Ausbildungsvertrags
- Kopie Ihres Ausweisdokuments
- Kopie Ihres letzten Sprachzertifikats
-
Bestätigung über den Eintrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse
- oder bei Pflegefachberufen: Bestätigung der Ausbildungseinrichtung
- Nachweis der Vorab-Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Kosten
- Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist kostenlos, wenn Sie weniger als 20.000 EUR im Jahr verdienen. Wenn Sie mehr Geld verdienen, zahlen Sie 2,56 EUR pro Unterrichtseinheit. Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.024 EUR. Diese Kosten kann auch Ihr Arbeitgeber zahlen.
Abgabe: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 2,56 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- 1 — 4 Woche(n)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Informationen dazu, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)