Schulaufsicht ausüben
Urheber
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Teaser
Die Schulaufsicht orientiert sich in ihrer Haltung und in ihrem Handeln an die individuelle Leistungs- und Kompetenzentwicklung, Chancengerechtigkeit für alle sowie das Wohlbefinden und die Persönlichkeitsentwicklung jedes jungen Menschen.
Verfahrensablauf
- Ein Anliegen kann durch Eltern, Schülerinnen und Schüler, Betriebe, Kammern, Lehrkräfte, Schulleitungen oder Schulträger an die Schulaufsicht herangetragen werden. Dies kann schriftlich, auf digitalem Weg, telefonisch oder über die Schule erfolgen. Für Schulleitungen und Lehrkräfte gilt der Dienstweg.
- Die Schulaufsicht prüft, worum es konkret geht, ob sie für das Anliegen zuständig ist und welche Unterlagen oder Informationen dafür benötigt werden.
- In vielen Fällen nimmt die Schulaufsicht Kontakt zur Schule, zur Schulleitung oder zu anderen Beteiligten auf, um den Sachverhalt vollständig zu klären.
- Der vorliegende Fall wird unter pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Gesichtspunkten bewertet. Dabei wird auch geprüft, welche Regelungen, Fristen oder Vorgaben gelten.
- Wenn nötig, führt die Schulaufsicht Gespräche mit den beteiligten Personen, unterstützt bei Konflikten und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Je nach Art des Anliegens trifft die Schulaufsicht eine Entscheidung (bei Ausnahmen, Zuweisungen oder Genehmigungen) oder spricht eine Empfehlung aus.
- Die Beteiligten erhalten die Entscheidung oder Empfehlung zusammen mit einer Begründung und Hinweisen zum weiteren Vorgehen.
Voraussetzungen
- In der Regel sind schulische Anliegen mit der Schule zu klären. Daher sollten Sie sich zuerst an die Schule gewandt haben.
- Schulaufsicht ist zuständig für Fragen zu Unterricht, Erziehung, schulische Entscheidungen oder Konflikte. Die Schulaufsicht kann ihr Anliegen prüfen, wenn sich ihr Anliegen auf diese Bereiche bezieht.
- Bitte schildern Sie Ihr Anliegen klar und fügen Sie notwendige Informationen oder Unterlagen bei.
- Die Schulaufsicht kann nur tätig werden, wenn gesetzliche Grundlagen dies erlauben oder wenn Rechte von Schülerinnen und Schülern betroffen sind.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Bescheide, vorherige Korrespondenz mit der Schule, Förderpläne, Anwesenheitsnachweise oder andere Dokumente
- eine kurze Beschreibung des Problems oder Anliegens
- Fotos, Zeugnisse oder Protokolle von Gesprächen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein