Projektförderung auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beantragen
Volltext
Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2016 den zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP 2.0) zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet. Er ist die Weiterentwicklung des ersten Nationalen Aktionsplanes (NAP 1.0) aus dem Jahr 2011. Der NAP wird seit 2016 fortgeschrieben und kontinuierlich um Maßnahmen ergänzt. Mit dem NAP fördert die Bundesregierung bundesweit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen. Er soll dazu beitragen, Inklusion in allen Lebensbereichen als grundlegendes Prinzip zu verankern.
Ziel des NAP 2.0 ist es, durch rechtliche Änderungen, Förderprogramme, Forschungsprojekte und Veranstaltungen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzubringen und ein breiteres Bewusstsein für mehr Inklusion und Barrierefreiheit zu schaffen.
Der NAP hat 13 Handlungsfelder:
- Arbeit und Beschäftigung
- Bildung
- Rehabilitation und Pflege
- Kinder und Familie
- Frauen
- ältere Menschen
- Bauen und Wohnen
- Mobilität
- Kultur, Sport und Freizeit
- gesellschaftliche Teilhabe
- Persönlichkeitsrechte
- internationale Zusammenarbeit
- Bewusstseinsbildung
Folgende 7 Themen betreffen alle Handlungsfelder:
- Gender
- Alter
- Barrierefreiheit
- Diskriminierung
- Assistenzbedarf
- Armut
- Migration
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf der Grundlage des NAP 2.0 innovative Modellvorhaben zur Umsetzung der UN-BRK.
Ihr Modellvorhaben kann gefördert werden, wenn
- es neue Ansätze erprobt,
- eine überregionale Bedeutung hat,
- es in die Gesamtstrategie des BMAS passt und
- es den Maßgaben der Bundeshaushaltsordnung entspricht.
Es können nur einzelne Vorhaben gefördert werden, die zeitlich und inhaltlich abgrenzbar sind, da es sich um eine Projektförderung handelt.
Eine dauerhafte Förderung oder die Finanzierung der Infrastruktur oder der laufenden Tätigkeit bereits bestehender oder neu zu gründender Einrichtungen ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die tatsächliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Teaser
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte und innovative Modellvorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Antrag auf Projektförderung auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) online einreichen wollen:
- Öffnen Sie das Förderportal auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
- Melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten an oder registrieren Sie sich. Sie benötigen hierfür einen elektronischen Identitätsnachweis (eID).
- Sie werden Schritt für Schritt durch den Antragsprozess geleitet.
- Senden Sie den Antrag gemeinsam mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen elektronisch signiert ab.
- Sie werden innerhalb von 3 Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen über das Portal informiert, ob Ihr Projekt auf Grundlage des NAP 2.0 zur UN-BRK gefördert wird.
Wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen wollen:
- Senden Sie eine E-Mail an die Fachstelle für Fördermittel des Bundes und bitten Sie um die Zusendung des Antragsformulars.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es gemeinsam mit allen weiteren nötigen Unterlagen per Post an die Fachstelle für Fördermittel des Bundes.
- Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur nutzen, können Sie das Antragsformular auch elektronisch signieren und per E-Mail an die Fachstelle senden.
- Alle weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Voraussetzungen
-
Ihre Organisation oder Einrichtung kann einen Antrag auf Projektförderung auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellen, wenn Ihr Modellvorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
- noch nicht begonnen hat
- innovativ ist
- eine überregionale Bedeutung hat
- in die Gesamtstrategie des BMAS passt
-
gefördert werden
- einzelne, zeitlich und inhaltlich abgrenzbare Vorhaben
- Projekte, die die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung erfüllen
- Sie beantragen keine dauerhafte oder institutionelle Förderung.
Erforderliche Unterlagen
-
Projektantrag sowie darin enthalten
- Projektskizze
- Finanzierungsplan
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Die Anträge können in der Regel jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres gestellt werden. Sollten abweichende Fristen gelten, erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.
Bearbeitungsdauer
- 3 — 6 Monat(e)
- In der Regel 3 Monate nach vollständigem Antragseingang.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid zu Ihrem Antrag auf Förderung
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Urheber
Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)