Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen, schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen bei Agentur für Arbeit beantragen
Volltext
Menschen mit Behinderungen, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.
Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise
- Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
- sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
- Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die von Jobcentern betreut werden.
Sollte die Person ausschließlich zu den schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen gehören und Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten, wenden Sie sich für weitere Informationen an das zuständige Jobcenter.
Teaser
Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag persönlich, telefonisch, schriftlich oder online (vor der Aufnahme einer befristeten Probebeschäftigung) stellen.
Für die Online-Antragstellung:
- Rufen Sie das Portal »eServices« auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
- Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf.
- Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Ihre Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages.
Bei anderweitigen Antragstellung:
- Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin im ArbeitgeberService der Agentur für Arbeit. Sofern bekannt, können Sie auch den zuständigen Ansprechpartner oder die zuständige Ansprechpartnerin des betreffenden Menschen mit Behinderungen im Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit kontaktieren.
- Die zuständige Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen gegebenenfalls weitere Unterlagen zu.
Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde sowie Unterlagen zur Schlussabrechnung.
Voraussetzungen
Die Person, die Sie probehalber anstellen möchten, ist
- Mensch mit Behinderungen oder
- schwerbehindert oder
- schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
Die Probebeschäftigung
- kann die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessern oder
- führt dazu, dass die Person vollständig und dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben kann.
Erforderliche Unterlagen
- Befristeter Probearbeitsvertrag
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid
- Anmeldung zur Sozialversicherung
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Urheber
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)