Friedhöfe

Volltext

Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.

Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.

Teaser

Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.

Ansprechpunkt

An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.

Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:

  • Totenschein,
  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
  • bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
  • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
  • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
  • Personalausweis der/des Verstorbenen,
  • Sterbefallanzeige.

Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

  • Willensbekundung,
  • Sterbeurkunde,
  • Totenschein,
  • Amtsärztliche Bescheinigung.

Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.

Rechtsgrundlage(n)

  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
  • Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).


Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)





Spezielle Hinweise für Geesthacht:

 Grabarten

Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Es gilt zu bedenken, dass nur Wahlgräber verlängert werden können. Auch der Pflegeaufwand einer Grabstätte für die erforderliche Ruhezeit von 15 bzw. 25 Jahren sollte berücksichtigt werden.
 
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Fehlt es einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.
 
Informieren Sie sich in der Friedhofsverwaltung über die Bestattungsarten und die Lage der Grabfelder auf dem Waldfriedhof in Geesthacht.
 
Auf unserem Waldfriedhof bieten wir folgende Grabstätten:

pflegefreie Erdrasengräber

 Reihengrabstätten
 
Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Särge oder Urnen. Sie werden der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhefrist abgegeben. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Sarg bzw. eine Urne bestattet bzw. beigesetzt werden. 
Wir verfügen über
 
-   Reihengräber für Kinder bis zu 5 Jahre. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre.
     Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
 -   pflegefreie Reihengräber für Personen über 5 Jahre. Die Ruhezeit beträgt 
                                                                               25 Jahre.Die Grabpflege erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.

Erdwahlgräber

 Wahlgrabstätten
 
Wahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Särge oder Urnen Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von zunächst 25 Jahren verliehen und kann auf Wunsch verlängert werden. Die Lage der Grabstätte kann vom Erwerber ausgesucht werden, ein Anspruch auf eine bestimmte Grabstätte besteht jedoch nicht.

pflegefreie Urnengräber

 Grabfeld für halbanonyme Urnengrabstätten  
 
Bei den halbanonymen Urnengrabstätten handelt es sich um Grabstätten für nur eine Urne, die der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Sie können an der Urnenbeisetzung teilnehmen. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Namenstafel auf einem gemeinsamen Grabmal anzubringen. Die Unterhaltung und Pflege des Grabfeldes erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.

Anonyme Urnengräber

 Grabfeld für anonyme Urnengrabstätten  
 
Die Beisetzungen von Urnen auf dem Grabfeld für anonyme Urnengrabstätten erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Die Unterhaltung und Pflege des Grabfeldes erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.

Gräber für Fehl- und Totgeburten

 Grabfeld für fehl- oder totgeborene Kinder  
 
Auf diesem Grabfeld können betroffene Eltern ihre ansonsten nicht bestattungspflichtigen fehl- oder totgeborne Kinder (unter 1.000 Gramm) bestatten lassen. Die Unterhaltung und Pflege des Grabfeldes erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.

Urheber

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Spezielle Hinweise für Geesthacht:

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