Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Onlinedienste
Ansprechpunkt
Obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.