Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Obere Fischereibehörde im  Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
  • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.