Fischereiabgabe bezahlen

Urheber

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Kosten

Die Höhe der Fischereiabgabe ist der Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes zu entnehmen.

Bei der Bezahlung der Fischereiabgabe sind neben dem Betrag der Abgabe von 18 Euro je Kalenderjahr zusätzlich auch Verwaltungsgebühren in Höhe von einmalig 8 Euro je Vorgang (unabhängig davon, für wie viele Jahre Abgabe entrichtet wird, beträgt die vor Ort zusätzlich zu entrichtende Verwaltungsgebühr immer 8 Euro).



  • Bezahlung der Fischereiabgabe über den Onlinedienst: Die Abgabe beträgt 18 Euro plus 2 Euro Verwaltungsgebühr, was insgesamt 20 Euro pro Jahr ergibt.

    Abgabe: 20,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Bezahlung in einer örtlichen Ordnungsbehörde oder bei einer Nebenstelle der oberen Fischereibehörde: Die Abgabe beträgt 18 Euro plus 10 Euro Verwaltungsgebühr (2 Euro Gebühr des Landes und 8 Euro Gebühr für die Verwaltungsleistung vor Ort), was insgesamt 28 Euro pro Jahr ergibt.

    Abgabe: 28,00 EUR (Vorkasse: ja)

Bearbeitungsdauer

Der digitale Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe wird unmittelbar vor Ort ausgestellt oder bei digitaler Antragstellung wenige Minuten später in das Postfach des Servicekontos übermittelt.