Förderung beantragen für Pflichtpraktika junger Fachkräfte der Landwirtschaft aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan, Usbekistan in Deutschland
Volltext
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) fördert Aufenthalte für Pflichtpraktika junger Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten in Deutschland. Dazu zählen folgende Länder:
- Ukraine
- Kirgisistan
- Kasachstan
- Usbekistan
Das Praktikum soll es Studierenden der Agrarwirtschaft ermöglichen, sich in Deutschland weiterzubilden. Sie sollen einen Einblick in deutsche Agrarstrukturen gewinnen und ihre bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen. Als künftige Fach- und Führungskräfte ist es wichtig, dass die Studierenden die Wirtschaftsweise und Marktbedingungen privatwirtschaftlich geführter deutscher Betriebe kennenlernen. Die Praktika werden durch zentrale Lehrgänge, Fachexkursionen und Zwischenseminare ergänzt.
In den folgenden Bereichen der Landwirtschaft sollen Studierende Kenntnisse und Erfahrungen sammeln:
- Produktionsverfahren im Bereich Pflanzenbau, Tierhaltung und Bioenergie
- Betriebswirtschaft und betriebliches Management
- Vermarktung
- Natur- und Umweltschutz
- Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Mitarbeiterführung
- ökologische und soziale Rahmenbedingungen
Während ihres Praktikums sollen die Studierenden das deutsche Berufsbildungssystem kennenlernen und in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit die in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen anwenden und weitergeben können.
Teaser
Wenn Ihre Einrichtung Aufenthalte für Pflichtpraktika für Studierende des Agrarbereichs aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan und Usbekistan organisiert, können Sie eine Zuwendung vom Bund erhalten.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag online:
- Rufen Sie das Portal Easy-Online, das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen des Bundes, auf.
- Laden Sie für Ihren Antrag benötigte Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen aus dem Formularschrank der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herunter.
- Das Portal führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und die benötigten Nachweise.
- Senden Sie Ihren Antrag ab.
- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) prüft Ihren Antrag.
- Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Bescheid über die Förderung
Voraussetzungen
-
Ihre Einrichtung oder Ihr Unternehmen ist eine nichtstaatliche Organisation, auf die folgendes zutrifft:
- Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsbetrieb.
- Die Niederlassung ist in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie verfügt über Erfahrungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung.
- Sie bietet Praktikumsprogramme an.
- Es besteht seitens des Bundes ein erhebliches Interesse daran, das Projekt zum Praktikumsaufenthalt durchzuführen.
- Das Projekt zum Praktikumsaufenthalt ist ohne Bundesmittel nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchführbar.
- Sie haben bei der Antragstellung noch nicht mit dem Projekt begonnen.
- Sie sind als Antragstellerin oder Antragsteller qualifiziert.
- Ihre Organisation gewährleistet eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und kann die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachweisen.
- Bei Ihrer Organisation handelt es sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten.
-
Über das Vermögen Ihrer Organisation wurde keines der folgenden Verfahren beantragt oder eröffnet:
- Insolvenzverfahren
- Vergleichsverfahren
- Konkursverfahren
- Sequestrationsverfahren
- Gesamtvollstreckungsverfahren
- Es besteht keine Rückforderungsanordnung gegen Ihre Organisation.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monat(e)
- Bearbeitungsdauer ab Eingang des Antrags.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Förderung.
Hinweise (Besonderheiten)
es gibt keine Hinweise / Besonderheiten
Urheber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)