Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Onlinedienste

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit eidesstattlicher Erklärung
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • bei Unleserlichkeit: aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I

gegebenenfalls:

  • bei Vertretung durch eine andere Person:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung von Ihnen in Kopie
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Frist

Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Finden Sie das Dokument wieder, müssen Sie es umgehend bei der Zulassungsstelle abgeben.

Bearbeitungsdauer

Liegen die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vollständig vor, fertigt die Zulassungsbehörde das Ersatzdokument sofort aus.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)