Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Urheber

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Voraussetzungen

  • Sie verfügen als Träger über die erforderliche Zuverlässigkeit, um die Einrichtung zu betreiben.
  • Sie sorgen dafür, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist und sorgen für Mindeststandards in den folgenden Bereichen:
    • räumlich
    • fachlich
    • wirtschaftlich
    • personell
  • Sie unterstützen die gesellschaftliche und sprachliche Integration der Kinder und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung.
  • Sie unterstützen die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder.
  • Sie haben ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt.
  • Sie bieten geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.
  • Sie verfügen über ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung.
  • Sie können die Eignung Ihres Personals mit Ausbildungsnachweisen sowie Führungszeugnissen nachweisen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch