Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
Volltext
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
-
Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Urheber
Spezielle Hinweise für Klinkrade, Lehmrade, Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg), Göttin, Siebenbäumen, Schürensöhlen, Seedorf (Herzogtum-Lauenburg), Kasseburg, Börnsen, Mechow, Fredeburg, Büchen, Krummesse, Schretstaken, Dalldorf, Dahmker, Niendorf bei Berkenthin, Salem, Krukow, Langenlehsten, Hollenbek, Nusse, Fuhlenhagen, Sterley, Wangelau, Bäk, Schmilau, Sierksrade, Grove, Wohltorf, Groß Boden, Römnitz, Lauenburg/Elbe, Klein Zecher, Woltersdorf, Mölln, Einhaus, Gudow, Bliestorf, Juliusburg, Groß Grönau, Schiphorst, Roseburg, Müssen, Ziethen, Krüzen, Klein Pampau, Steinhorst, Grinau, Pogeez, Linau, Sahms, Kollow, Buchholz (Herzogtum-Lauenburg), Möhnsen, Sirksfelde, Kuddewörde, Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg), Giesensdorf, Groß Disnack, Lanze, Basthorst, Hamwarde, Sandesneben, Breitenfelde, Brunstorf, Alt Mölln, Siebeneichen, Basedow, Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse), Talkau, Grambek, Albsfelde, Groß Schenkenberg, Dassendorf, Brunsmark, Wiershop, Grabau (Herzogtum-Lauenburg), Gülzow, Mustin, Horst (Lauenburg), Buchhorst, Niendorf/Stecknitz, Hornbek, Ratzeburg, Geesthacht, Klempau, Witzeeze, Hohenhorn, Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg), Groß Sarau, Lütau, Kröppelshagen-Fahrendorf, Escheburg, Besenthal, Ritzerau, Worth, Kittlitz, Koberg, Stubben, Kühsen, Behlendorf, Duvensee, Bälau, Walksfelde, Schwarzenbek, Wentorf bei Hamburg, Schnakenbek, Berkenthin, Bröthen, Aumühle, Herzogtum Lauenburg, Köthel (Herzogtum-Lauenburg), Havekost, Güster, Kastorf, Kankelau, Labenz, Groß Pampau, Tramm, Kulpin, Poggensee, Lankau, Düchelsdorf, Fitzen, Borstorf, Rondeshagen, Mühlenrade, Schönberg, Göldenitz, Schulendorf, Panten, Lüchow:
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Spezialisierung in Klinkrade
- Spezialisierung in Lehmrade
- Spezialisierung in Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Göttin
- Spezialisierung in Siebenbäumen
- Spezialisierung in Schürensöhlen
- Spezialisierung in Seedorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Kasseburg
- Spezialisierung in Börnsen
- Spezialisierung in Mechow
- Spezialisierung in Fredeburg
- Spezialisierung in Büchen
- Spezialisierung in Krummesse
- Spezialisierung in Schretstaken
- Spezialisierung in Dalldorf
- Spezialisierung in Dahmker
- Spezialisierung in Niendorf bei Berkenthin
- Spezialisierung in Salem
- Spezialisierung in Krukow
- Spezialisierung in Langenlehsten
- Spezialisierung in Hollenbek
- Spezialisierung in Nusse
- Spezialisierung in Fuhlenhagen
- Spezialisierung in Sterley
- Spezialisierung in Wangelau
- Spezialisierung in Bäk
- Spezialisierung in Schmilau
- Spezialisierung in Sierksrade
- Spezialisierung in Grove
- Spezialisierung in Wohltorf
- Spezialisierung in Groß Boden
- Spezialisierung in Römnitz
- Spezialisierung in Lauenburg/Elbe
- Spezialisierung in Klein Zecher
- Spezialisierung in Woltersdorf
- Spezialisierung in Mölln
- Spezialisierung in Einhaus
- Spezialisierung in Gudow
- Spezialisierung in Bliestorf
- Spezialisierung in Juliusburg
- Spezialisierung in Groß Grönau
- Spezialisierung in Schiphorst
- Spezialisierung in Roseburg
- Spezialisierung in Müssen
- Spezialisierung in Ziethen
- Spezialisierung in Krüzen
- Spezialisierung in Klein Pampau
- Spezialisierung in Steinhorst
- Spezialisierung in Grinau
- Spezialisierung in Pogeez
- Spezialisierung in Linau
- Spezialisierung in Sahms
- Spezialisierung in Kollow
- Spezialisierung in Buchholz (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Möhnsen
- Spezialisierung in Sirksfelde
- Spezialisierung in Kuddewörde
- Spezialisierung in Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Giesensdorf
- Spezialisierung in Groß Disnack
- Spezialisierung in Lanze
- Spezialisierung in Basthorst
- Spezialisierung in Hamwarde
- Spezialisierung in Sandesneben
- Spezialisierung in Breitenfelde
- Spezialisierung in Brunstorf
- Spezialisierung in Alt Mölln
- Spezialisierung in Siebeneichen
- Spezialisierung in Basedow
- Spezialisierung in Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse)
- Spezialisierung in Talkau
- Spezialisierung in Grambek
- Spezialisierung in Albsfelde
- Spezialisierung in Groß Schenkenberg
- Spezialisierung in Dassendorf
- Spezialisierung in Brunsmark
- Spezialisierung in Wiershop
- Spezialisierung in Grabau (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Gülzow
- Spezialisierung in Mustin
- Spezialisierung in Horst (Lauenburg)
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- Spezialisierung in Niendorf/Stecknitz
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- Spezialisierung in Panten
- Spezialisierung in Lüchow
Teaser
Sofern Sie eine einkommensschwache Familie sind, können Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzung eine Förderung für die Teilhabe an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten bekommen.
Ansprechpunkt
An wen muss ich mich wenden?
Bei Beziehern
-
von
Arbeitslosengeld II-
oder
Sozialgeldleisungen
an das zuständige
- von Sozialhilfe- , Wohngeld-, Kinderzuschlagsleistungen oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz an Ihr zuständiges oder den Fachdienst Soziale Leistungen des Kreises.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.