Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen
Volltext
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person beziehungsweise als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
-
Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Urheber
Spezielle Hinweise für Lüchow, Groß Schenkenberg, Groß Boden, Dassendorf, Poggensee, Brunsmark, Horst (Lauenburg), Pogeez, Talkau, Fitzen, Rondeshagen, Havekost, Worth, Schmilau, Schürensöhlen, Salem, Ritzerau, Mechow, Basthorst, Besenthal, Lauenburg/Elbe, Büchen, Klein Zecher, Wohltorf, Gülzow, Schwarzenbek, Lehmrade, Gudow, Schiphorst, Dalldorf, Langenlehsten, Wentorf bei Hamburg, Schönberg, Ziethen, Hohenhorn, Lanze, Krummesse, Sterley, Klinkrade, Lütau, Kastorf, Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg), Mölln, Siebenbäumen, Krüzen, Escheburg, Berkenthin, Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg), Börnsen, Lankau, Seedorf (Herzogtum-Lauenburg), Kühsen, Alt Mölln, Stubben, Siebeneichen, Kankelau, Herzogtum Lauenburg, Fuhlenhagen, Niendorf/Stecknitz, Walksfelde, Hollenbek, Koberg, Juliusburg, Fredeburg, Kollow, Schnakenbek, Brunstorf, Groß Disnack, Steinhorst, Kasseburg, Aumühle, Bäk, Schretstaken, Kittlitz, Duvensee, Labenz, Sandesneben, Niendorf bei Berkenthin, Mühlenrade, Grabau (Herzogtum-Lauenburg), Groß Grönau, Grove, Sahms, Hamwarde, Krukow, Buchhorst, Grinau, Linau, Ratzeburg, Hornbek, Klempau, Borstorf, Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse), Breitenfelde, Kröppelshagen-Fahrendorf, Müssen, Göldenitz, Kuddewörde, Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg), Römnitz, Güster, Basedow, Bälau, Klein Pampau, Buchholz (Herzogtum-Lauenburg), Göttin, Witzeeze, Groß Pampau, Woltersdorf, Roseburg, Düchelsdorf, Sierksrade, Mustin, Bliestorf, Giesensdorf, Tramm, Groß Sarau, Möhnsen, Köthel (Herzogtum-Lauenburg), Albsfelde, Panten, Wiershop, Kulpin, Bröthen, Behlendorf, Dahmker, Schulendorf, Sirksfelde, Wangelau, Geesthacht, Einhaus, Nusse, Grambek:
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Spezialisierung in Lüchow
- Spezialisierung in Groß Schenkenberg
- Spezialisierung in Groß Boden
- Spezialisierung in Dassendorf
- Spezialisierung in Poggensee
- Spezialisierung in Brunsmark
- Spezialisierung in Horst (Lauenburg)
- Spezialisierung in Pogeez
- Spezialisierung in Talkau
- Spezialisierung in Fitzen
- Spezialisierung in Rondeshagen
- Spezialisierung in Havekost
- Spezialisierung in Worth
- Spezialisierung in Schmilau
- Spezialisierung in Schürensöhlen
- Spezialisierung in Salem
- Spezialisierung in Ritzerau
- Spezialisierung in Mechow
- Spezialisierung in Basthorst
- Spezialisierung in Besenthal
- Spezialisierung in Lauenburg/Elbe
- Spezialisierung in Büchen
- Spezialisierung in Klein Zecher
- Spezialisierung in Wohltorf
- Spezialisierung in Gülzow
- Spezialisierung in Schwarzenbek
- Spezialisierung in Lehmrade
- Spezialisierung in Gudow
- Spezialisierung in Schiphorst
- Spezialisierung in Dalldorf
- Spezialisierung in Langenlehsten
- Spezialisierung in Wentorf bei Hamburg
- Spezialisierung in Schönberg
- Spezialisierung in Ziethen
- Spezialisierung in Hohenhorn
- Spezialisierung in Lanze
- Spezialisierung in Krummesse
- Spezialisierung in Sterley
- Spezialisierung in Klinkrade
- Spezialisierung in Lütau
- Spezialisierung in Kastorf
- Spezialisierung in Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Mölln
- Spezialisierung in Siebenbäumen
- Spezialisierung in Krüzen
- Spezialisierung in Escheburg
- Spezialisierung in Berkenthin
- Spezialisierung in Hamfelde (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Börnsen
- Spezialisierung in Lankau
- Spezialisierung in Seedorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Kühsen
- Spezialisierung in Alt Mölln
- Spezialisierung in Stubben
- Spezialisierung in Siebeneichen
- Spezialisierung in Kankelau
- Spezialisierung in Herzogtum Lauenburg
- Spezialisierung in Fuhlenhagen
- Spezialisierung in Niendorf/Stecknitz
- Spezialisierung in Walksfelde
- Spezialisierung in Hollenbek
- Spezialisierung in Koberg
- Spezialisierung in Juliusburg
- Spezialisierung in Fredeburg
- Spezialisierung in Kollow
- Spezialisierung in Schnakenbek
- Spezialisierung in Brunstorf
- Spezialisierung in Groß Disnack
- Spezialisierung in Steinhorst
- Spezialisierung in Kasseburg
- Spezialisierung in Aumühle
- Spezialisierung in Bäk
- Spezialisierung in Schretstaken
- Spezialisierung in Kittlitz
- Spezialisierung in Duvensee
- Spezialisierung in Labenz
- Spezialisierung in Sandesneben
- Spezialisierung in Niendorf bei Berkenthin
- Spezialisierung in Mühlenrade
- Spezialisierung in Grabau (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Groß Grönau
- Spezialisierung in Grove
- Spezialisierung in Sahms
- Spezialisierung in Hamwarde
- Spezialisierung in Krukow
- Spezialisierung in Buchhorst
- Spezialisierung in Grinau
- Spezialisierung in Linau
- Spezialisierung in Ratzeburg
- Spezialisierung in Hornbek
- Spezialisierung in Klempau
- Spezialisierung in Borstorf
- Spezialisierung in Wentorf (Amt Sandesneben-Nusse)
- Spezialisierung in Breitenfelde
- Spezialisierung in Kröppelshagen-Fahrendorf
- Spezialisierung in Müssen
- Spezialisierung in Göldenitz
- Spezialisierung in Kuddewörde
- Spezialisierung in Harmsdorf (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Römnitz
- Spezialisierung in Güster
- Spezialisierung in Basedow
- Spezialisierung in Bälau
- Spezialisierung in Klein Pampau
- Spezialisierung in Buchholz (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Göttin
- Spezialisierung in Witzeeze
- Spezialisierung in Groß Pampau
- Spezialisierung in Woltersdorf
- Spezialisierung in Roseburg
- Spezialisierung in Düchelsdorf
- Spezialisierung in Sierksrade
- Spezialisierung in Mustin
- Spezialisierung in Bliestorf
- Spezialisierung in Giesensdorf
- Spezialisierung in Tramm
- Spezialisierung in Groß Sarau
- Spezialisierung in Möhnsen
- Spezialisierung in Köthel (Herzogtum-Lauenburg)
- Spezialisierung in Albsfelde
- Spezialisierung in Panten
- Spezialisierung in Wiershop
- Spezialisierung in Kulpin
- Spezialisierung in Bröthen
- Spezialisierung in Behlendorf
- Spezialisierung in Dahmker
- Spezialisierung in Schulendorf
- Spezialisierung in Sirksfelde
- Spezialisierung in Wangelau
- Spezialisierung in Geesthacht
- Spezialisierung in Einhaus
- Spezialisierung in Nusse
- Spezialisierung in Grambek
Teaser
Sofern Sie eine einkommensschwache Familie sind, können Ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzung eine Förderung für die Teilhabe an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten bekommen.
Ansprechpunkt
An wen muss ich mich wenden?
Bei Beziehern
- von Arbeitslosengeld II- oder Sozialgeldleisungen an das zuständige
- von Sozialhilfe- , Wohngeld-, Kinderzuschlagsleistungen oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz an Ihr zuständiges oder den Fachdienst Soziale Leistungen des Kreises.
- von Kinderzuschlagsleistungen können vorübergehend auch Anträge an die Familienkasse Bad Oldesloe gerichtet werden. Anschrift: Familienkasse Bad Oldesloe, Sandkamp 3, 23843 Bad Oldesloe, Kontaktdaten: Fax: 04531 / 167366, E-Mail: . Diese leitet Ihren Antrag an den Kreis weiter.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.