Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Anspruch nehmen

Leistungsbeschreibung

 

Kinder und Jugendliche müssen an allen Angelegenheiten, die eine Stadt oder Gemeinde beschließt und die für die Kinder und Jugendlichen wichtig sind, beteiligt werden. Das schreibt die Gemeindeordnung in Schleswig Holstein vor.

Damit setzt Schleswig-Holstein einen wichtigen Teil der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Auch die Hansestadt Lübeck muss, Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben beteiligen.

Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung der Hansestadt Lübeck

Um diese Aufgabe gut zu erfüllen, hat die Hansestadt Lübeck 2018 die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Die Fachstelle unterstützt die Verwaltung bei der Planung von Beteiligungsverfahren und berät Einrichtungen und Institutionen, die die Beteiligung in ihren Einrichtungen voranbringen wollen.
 

Die Kolleg:innen der Fachstellen sind Ansprechpartner: innen:

Für Kinder und Jugendliche

  • Wenn Ihr Ideen für euren Stadtteil oder ganz Lübeck habt und nicht wisst, wer dafür zuständig ist

Für Verwaltung, Politik und Institutionen

  • Wenn Sie Beratung, Unterstützung oder Fachinformationen bzgl. einer zielführenden, altersgerechten und inklusiven Kinder- und Jugendbeteiligung wünschen
  • Wenn Sie Kontakt zu Lübecker Vereinen, Einrichtungen, und Institutionen suchen, die eine Beteiligung durchführen können

Weitere Aufgaben der Fachstelle:

 

 

Zuständige Stelle

Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung

4.513 – Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6

23560 Lübeck

Rechtsgrundlage

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Kinder und Jugendliche müssen in ihrer Gemeinde mitreden und mitgestalten können. Daher stellen viele Kommunen Informationen darüber bereit, wie junge Menschen sich einbringen können.

Dazu gehören zum Beispiel Beteiligungsformate wie Jugendforen, Kinder- und Jugendbeiräte, Umfragen, Workshops oder digitale Beteiligungsangebote. Auch bei Planungen vor Ort wie etwa beim Bau eines Spielplatzes oder bei der Gestaltung öffentlicher Räume und Straßen müssen Kinder und Jugendliche mitwirken.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie und wo Kinder und Jugendliche in Ihrer Gemeinde beteiligt werden können, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu bestehenden Angeboten und Ansprechpersonen.

Zuständige Stelle

Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung

4.513 - Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6

23560 Lübeck

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Sie erhalten Informationen darüber, wie junge Menschen an Entscheidungen in ihrer Gemeinde beteiligt werden müssen. 

Verfahrensablauf

  • Sie können sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung darüber informieren, welche Beteiligungsmöglichkeiten es für Kinder und Jugendliche gibt.
  • Je nach Angebot können Sie sich direkt beteiligen wie zum Beispiel durch die Teilnahme an Veranstaltungen, Befragungen oder Gremien wie einem Kinder- oder Jugendbeirat.
  • Informationen zu aktuellen Beteiligungsformaten finden Sie häufig auf der Website Ihrer Gemeinde oder erhalten sie direkt bei der zuständigen Ansprechperson.
  • Wenn Ihre Gemeinde keine Beteiligung anbietet, wenden Sie sich an die Kreisverwaltung.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Sie müssen in der Regel im Kindes- oder Jugendalter sein, je nach Angebot meist zwischen 6 und 21 Jahren.
  • Außerdem müssen Sie in der jeweiligen Gemeinde wohnen, in der das Beteiligungsangebot stattfindet.
  • Ob weitere Voraussetzungen bestehen, zum Beispiel eine Anmeldung oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist. 

Hinweise (Besonderheiten)

Kinder und Jugendliche können sich freiwillig beteiligen und Freude daran haben.

Wenn Sie minderjährig sind, kann es sein, dass eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich ist.

Die Angebote und Beteiligungsformen können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Bei Fragen oder wenn Sie eigene Ideen zur Beteiligung haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Gemeindeverwaltung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein