Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
Volltext
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
- Besoldung,
- Versorgung,
- Entgelt und
- Beihilfe
für Beamtinnen/Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein. Außerdem kümmert sich das DZLP um die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten und ähnlichen Leistungen.
Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Kreisen (kommunaler Bereich) ist hingegen die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) zuständig.
Ansprechpunkt
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) für Landesbeschäftige.
An die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) für Kommunalbeschäftigte.