Aufnahme in Gemeinschaftsschule beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinschaftsschule umfasst in der Sekundarstufe I die sechs Jahrgangsstufen 5 bis 10. Gegebenenfalls schließt sich eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgängen 11 bis 13 an. Die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe umfassen also die Jahrgangsstufen 5 bis 13.
Herausragendes Merkmal der Gemeinschaftsschulen ist das gemeinsame Lernen.
Gemeinschaftsschulen sind der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unabhängig von den zu erreichenden Schulabschlüssen.
Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten wird vor allem durch Formen binnendifferenzierten Unterrichts entsprochen. Die Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler aller Begabungen in einem gemeinsamen Bildungsgang zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder zur Versetzung in die Oberstufe.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 erhält die Schülerin oder der Schüler Zeugnisse in Form eines Berichtszeugnisses. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 müssen Notenzeugnisse vergeben werden.
Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler, die eine längere Lernzeit benötigen, die Flexible Übergangsphase (FlexPhase) besuchen, bei der die Jahrgangsstufen 8 und 9 in drei Jahren durchlaufen werden.
Am Ende der Jahrgangsstufe 9 kann der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss), am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Wie für alle Schulabschlüsse in Schleswig-Holstein müssen dafür Prüfungen abgelegt werden, zu denen zentral gestellte schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch, mindestens eine mündliche Prüfung sowie eine Projektpräsentation gehören. Die Gemeinschaftsschule führt darüber hinaus auch zu einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe beziehungsweise "Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen" in einem 9-jährigen Bildungsgang zum Abitur.
Teaser
Die Gemeinschaftsschulen (GS) umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10, die GS mit Oberstufe die Jahrgangsstufen 5 - 13.
Rechtsgrundlage
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO),
- Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO).
Was sollte ich noch wissen?
Zum Schuljahr 2010/11 sind alle bestehenden Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Ab dem Schuljahr 2011/12 sind die Hauptschulen zusammen mit den Realschulen zu Regionalschulen zusammengeführt oder in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Ab dem Schuljahr 2014/2015 sind alle Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Weitere Informationen zu Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein finden sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Urheber
Volltext
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Teaser
Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihr Kind mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse bei einer Gemeinschaftsschule in Ihrer Nähe an.
- Die Gemeinschaftsschule prüft die Anmeldung.
- Sie erhalten eine Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.
Ansprechpunkt
Regionale Gemeinschaftsschule
Voraussetzungen
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Gegebenenfalls Schulübergangsempfehlung
- Anmeldeschein von der Grundschule
- Gegebenenfalls erforderliche Unterlagen
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein