Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat
Volltext
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten der EU. Sie gibt Staatsangehörigen der EU- Mitgliedsstaaten, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, das Recht, Ihren Arbeitsplatz innerhalb dieser Staaten frei zu wählen . Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis . Sie haben in jedem anderen der vorgenannten Staaten den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen dieses Staats. Das heißt, Sie und Ihre Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit . Als Staatsangehöriger der vorgenannten Staaten darf man auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht dieses Recht nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten und darüber hinaus nur, solange der Betroffene nachweisen kann, dass er weiterhin Arbeit sucht und begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU .
Das EURES-Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen und weiterer Arbeitsmarktdienstleister unterstützt bei der Suche nach einer Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle in einem anderen europäischen Land. Die EURES-Beratungsfachkräfte, die europaweit vernetzt sind, unterstützen Arbeit- und Ratsuchende mit Informationen und Vermittlungsangeboten.
Das EURES-Portal bietet die Möglichkeit zur Selbstinformation und zur Einstellung eines eigenen Bewerberprofils, um gezielt nach Stellen zu suchen.
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeit suchen.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
- Bundesagentur für Arbeit
- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Nationales Koordinierungsbüro EURES (EURES-NCO)