Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

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Hinweise (Besonderheiten)

Bei der Anwendung anerkannter emissionsarmer Verfahren dürfen Sie Lehrgänge für aufsichtsführende Personen nur als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als gewerkespezifischer Fachverband durchführen und müssen diese nicht durch die Behörden anerkennen lassen. Sie sind aber verpflichtet, die zuständige Behörde einmal vor Beginn des jeweils ersten Lehrgangs zu informieren.