Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden
Volltext
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes «Erfrischungsgeld»).
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Frist
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Onlinedienste
Erforderliche Unterlagen
- Freiwilligenmeldung als Wahlhelfer:in
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Wahlberechtigung
- Nachweis des Mindestalters
- Nachweis des Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalts
- Gegebenenfalls Erklärung zur Nichtausschließung vom Wahlrecht (formlose schriftliche Erklärung)
- Gegebenenfalls Nachweis über Schulungsteilnahme für Wahlvorstände
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Fachliche Freigabe
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein