Als Vater auf das Sorgerecht verzichten und in die Adoption des Kindes einwilligen

Volltext

Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind, können Sie als Vater bereits vor der Geburt erklären, dass Sie auf das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht verzichten. Damit schließen Sie aus, dass Sie das Sorgerecht für das Kind später noch beanspruchen und erleichtern eine Adoption.

Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, ist die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich. Sie können diese Einwilligung sonst erst erteilen, wenn das Kind 8 Wochen alt ist. Wenn Sie als Eltern nicht verheiratet sind und nicht das gemeinsame Sorgerecht haben, können Sie als Vater diese Einwilligung bereits vor der Geburt abgeben.

Das Jugendamt ist verpflichtet Sie zu beraten, bevor Sie auf das Sorgerecht verzichten und in die Adoption einwilligen.

Die Einwilligung zur Adoption muss von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden. Das Jugendamt kann die Beurkundung nicht vornehmen.

Die Erklärung über den Verzicht des Sorgerechts können Sie ebenfalls bei einer Notarin oder einem Notar oder beim Jugendamt abgeben.

Die Urkunde zum Verzicht auf das Sorgerecht und die Urkunde zur Einwilligung zur Adoption werden dann an das Familiengericht übersandt. Sie werden wirksam, sobald sie beim Familiengericht eingegangen sind.

Sie können die Einwilligung und den Verzicht nicht widerrufen. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.

Verfahrensablauf

Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.

Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf. 

Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.

Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.
 

Ansprechpunkt

Einwilligung in die Adoption: Notariat.


Erklärung, dass die elterliche Sorge für das Kind nicht beantragt wird: Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie sind der Vater des Kindes
  • Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein.  Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder vergleichbares Dokument) 
  • Nachweis der Vaterschaft (Geburtsurkunde des Kindes, entweder mit Eintrag des Vaters oder Anerkennungserklärung des Vaters plus Bestätigung der Mutter über die Vaterschaft)

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Kosten

Die Beurkundung der Erklärung beim Jugendamt ist kostenlos. Wenn Sie die Erklärung bei einem Notar oder einer Notarin beurkunden lassen, zahlen Sie die Kosten.