Änderung der Personendaten für BAföG-Rückzahlung melden
Volltext
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Für die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles nach dem Studium ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Dafür übermitteln die Ämter für Ausbildungsförderung Ihre Daten an das BVA. Das BVA legt eine elektronische Akte an und richtet Ihr Darlehenskonto ein. Mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, was grundsätzlich der Regelstudienzeit entspricht.
Damit Ihnen Ihr Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugestellt werden kann, müssen Sie dem BVA auch nach Ende Ihrer Ausbildungsförderung melden, wenn sich Ihre Daten ändern. Dies betrifft:
- Name
- Wohnanschrift; auch, wenn zum Beispiel die Straße umbenannt wird, in der Sie wohnen
- Einkommensänderungen, falls Sie von der Rückzahlungspflicht freigestellt sind
Ihre Änderungen können Sie über das Portal BAföG-Online melden.
Wenn Sie versäumen, die Änderung mitzuteilen, müssen Sie 25,00 EUR Gebühren zahlen.
Teaser
Sie haben Ausbildungsförderung nach dem BAföG mit Darlehensanteil erhalten? Dann müssen Sie das Bundesverwaltungsamt, das das Darlehen einzieht, über Änderungen Ihrer Wohnanschrift und Ihres Namens informieren.
Verfahrensablauf
Sie können dem Bundesverwaltungsamt (BVA) Ihre geänderten Daten über das BAföG-Online-Portal übermitteln.
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Gehen Sie auf das BAföG-Online-Portal des BVA. Sie können das Portal nutzen
- mit E-Mail-Adresse und Kennwort
- oder mit der Online-Ausweisfunktion über den elektronischen Personalausweis (eID).
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Wenn Sie das Portal mit E-Mail-Adresse und Kennwort nutzen möchten:
- Registrieren Sie sich.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
- Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort anmelden.
- Füllen Sie online die Änderungsmitteilung aus.
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Wenn Sie das Portal mit der Online-Ausweisfunktion nutzen möchten, muss Ihr Personalausweis dafür freigeschaltet sein.
- Wählen Sie "Anmelden mit Ausweisfunktion".
- Folgen Sie den Schritten, um sich anzumelden.
- Aktualisieren Sie Ihre aktuell im BVA gespeicherten Daten
Erforderliche Angaben bei Umzug, Änderung der Wohnanschrift, Heirat oder Scheidung sind:
- Name und gegebenenfalls früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- falls es einen Briefwechsel mit dem BVA gab: Geschäftszeichen
- Förderungsnummer, zum Beispiel aus dem letzten BAföG-Bescheid
- Anschrift und gegebenenfalls frühere Anschrift
Voraussetzungen
- Sie haben BAföG mit Darlehensanteil erhalten.
- Ihre persönlichen Daten ändern sich, zum Beispiel:
-
Sie sind von der Rückzahlungspflicht freigestellt und Ihr Einkommen ändert sich.
- Ihr Name oder
- Ihre Wohnanschrift
- Sie sind von der Rückzahlungspflicht freigestellt und Ihr Einkommen ändert sich.
Erforderliche Unterlagen
- Mitteilung
Kosten
- Der Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung beträgt 25,00 EUR, wenn Sie versäumen, dem BVA Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Anschrift mitzuteilen.
Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein) - Wenn Sie Änderungen melden, fallen keine Kosten an.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Urheber
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)