Liebe Geesthachterinnen und Geesthachter,
Wohngeld soll Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen als Wohnkostenzuschuss finanziell unterstützen um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern.
Seit dem 01.01.2023 ist das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Durch diese Wohngeld-Reform haben deutlich mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld – das hohe Antragsaufkommen führt jedoch derzeit zu erheblichen Bearbeitungszeiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Soziales sind nach Kräften bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.
Die Bitte an alle Antragsstellenden: Reichen Sie ihre Anträge bitte vollständig und mit allen erforderlichen Nachweisen ein und sehen Sie derzeit von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum aktuellen Bearbeitungsstand) ab – Sie tragen so zu einer beschleunigten Bearbeitung bei.
Da die Berechnung des Wohngelds ab dem ersten Tag des Monats der jeweiligen Antragsstellung rückwirkend erfolgt, verlieren Antragsstellende aufgrund der erhöhten Bearbeitungszeit keine Ansprüche.
Zum Haushaltsjahr 2023 hat die Stadt Geesthacht zusätzlich zwei neue Stellen im Bereich der Wohngeldsachbearbeitung und zwei antragsaufnehmende Stellen geschaffen.
Wohngeldantrag (Mietzuschuss) (PDF, 4 MB, 09.06.2023)
Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) (PDF, 5.4 MB, 09.06.2023)
Mietbescheinigung zum Wohngeldantrag (PDF, 708 kB, 09.06.2023)
Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF, 129 kB, 09.06.2023)