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Osterfeuer/Lagerfeuer

(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Möchten Sie ein Lagerfeuer abbrennen? Aus Gründen der Sicherheit müssen Sie das Feuer bei der Ordnungsbehörde anmelden und genehmigen lassen. Benutzen Sie dazu diesen Antrag.
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